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Fall Polanski macht auch in den USA Schlagzeilen

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Auch in den Vereinigten Staaten findet die Verhaftung des polnisch-französischen Filmemachers Roman Polanski in der Schweiz grosse Beachtung, ist aber kein Topthema der Medien mehr. Unter anderem fragt man sich, warum die Festnahme ausgerechnet jetzt erfolgte.

Anders als bei zahlreichen Hollywood-Grössen wie Martin Scorsese, David Lynch oder Woody Allen, die eine internationale Petition zur Freilassung Polanskis mitunterzeichneten, stösst das Haftbegehren der USA grundsätzlich auf weniger Empörung als in Europa.

Sex mit einer Minderjährigen, soviel lässt sich aus Kommentaren und Blog-Einträgen herausfiltern, wird in den USA von grossen Teilen der Bevölkerung nicht als Kavaliersdelikt empfunden.

Auch nicht, wenn es über 30 Jahre zurückliegt und der Täter ein anerkannter Filmemacher ist.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen verjähren in den USA nicht, das ist es, was bei vielen Bloggern zählt.

Dass Polanskis Leben von vielen traumatischen Ereignissen geprägt sei, könne kein Grund sein, dass er nicht für das Sexualdelikt büssen sollte, wird Usern entgegnet, die finden, der Mann habe schon genug gelitten.

“Justiz sollte auf Opfer hören”

Auch dass das damalige Opfer sich in einem Zivilverfahren mit Polanski geeinigt und ihm öffentlich vergeben hat, ändert an der Einschätzung wenig, dass Polanski bestraft gehöre.

Die betroffene Frau wünscht sich, dass das Verfahren gegen Polanski eingestellt wird, nicht zuletzt, da sie heute vor allem unter der Berichterstattung der Medien leide.

Jedes Mal, wenn der Fall wieder in den Schlagzeilen lande, erlebe sie diese Nacht wieder, erklärte die heute 45-Jährige mehrmals. Und nicht nur sie leide darunter, auch ihr Mann, ihre drei Kinder und ihre Mutter. “Die Justiz sollte ihr zuhören und diesem Wunsch nachkommen”, heisst es auf einem Blog bei CBS.

Bewunderung für Filmer, Strafe für Mann

Eugene Robinson, Kolumnist der Washington Post, geht in seinem Beitrag am Dienstag unter dem Titel “Was Polanski verdient” hart zu Gericht mit dem Filmemacher. Er schreibt unter anderem: “Ich bin ein riesiger Fan von Polanskis Werk. (…) Er ist ein grosser Künstler.”

Generell stimme er mit Europäern überein, dass Amerikaner in Sachen Sex prüde und heuchlerisch seien. Aber Polanskis Tat sei “falsch in jedem moralischen Universum – und sie verdient eine härtere Strafe als drei Jahrzehnte in einem vergoldeten Exil”.

Es gehe hier um einen Mann, der davongerannt sei, statt sich den Konsequenzen seiner Taten zu stellen. “Das ist die Sorte Protagonist – das muss ein Filmemacher wie Polanski realisieren -, der kein Happy-End verdient.”

Warum jetzt?

Fragen stellt man sich in den US-Medien auch darüber, warum die Festnahme ausgerechnet jetzt erfolgt sei. Unter anderen thematisierte die New York Times diese Frage. Eine Erklärung: Polanskis Anwälte in den USA sind daran mitschuldig.

Im Mai dieses Jahres waren Polanski und seine Anwälte mit einem Antrag vor Gericht gescheitert, das Verfahren einzustellen. Polanskis Anwälte hatten argumentiert, 1978 seien juristische Fehler gemacht worden.

Die Verteidiger hatten sich auf den Dokumentarfilm “Roman Polanski. Wanted und Desired” von Marina Zenovich gestützt, der aus Sicht des Angeklagten die juristischen Fehler aufgedeckt hatte.

Die Behörden haben Ungereimtheiten eingeräumt. Der Fall könne aber nur ad acta gelegt werden, wenn Polanski selber vor Gericht erscheine.

In einer weiteren Eingabe vor dem Appellationsgericht im Sommer hatten Anwälte Polanskis dann gemäss Medienberichten erklärt, die Staatsanwaltschaft Los Angeles habe sich in all den Jahren nicht um eine Auslieferung bemüht, da bei einer Neuaufrollung des Falls die Frage von Verfahrensmängeln hätte aufgeworfen werden können.

Die Staatsanwaltschaft Los Angeles reagierte unterdessen auf die Vorwürfe und veröffentlichte eine Liste, um zu belegen, was sie in den letzten Jahren alles versucht habe, um Polanski festnehmen zu lassen. Unter anderem 2007 mit einer Anfrage in Israel.

Diskussionen in Blogs

Auch auf unterschiedlichsten Blogs sorgt das Thema Polanski für zahlreiche Einträge. Viele User begrüssen die Festnahme und wollen, dass er sich vor Gericht verantworten muss. Dass in Europa und in den USA viele Prominente aus Politik und Kultur Polankis Freilassung fordern, stösst oft auf Kritik und Unverständnis.

Aber auch an Seitenhieben gegen die Schweiz fehlt es nicht. So fragt man sich etwa, ob allenfalls ein Zusammenhang bestehe mit der “neu vereinbarten Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterzieher”.

Debattiert wird im weiteren darüber, wie weit man den Mann und den Filmemacher separat betrachten und die beiden Dinge nicht vermischen sollte.

“Grosse Kunst sollte nicht aufgrund des privaten Verhaltens einer Person beurteilt werden. Aber genauso wenig sollte das Verhalten einer Person aufgrund ihres künstlerischen Werks entschuldigt werden”, schreibt Susan Jane Gilman vom National Public Radio (NPR).

Rita Emch, New York, swissinfo.ch

Raymond Polanski wurde als Sohn polnisch-jüdischer Eltern am 18. August 1933 geboren. Er verbrachte die ersten drei Jahre in Paris, bevor die Familie nach Polen zurückkehrte.

1940 floh er aus dem Warschauer Ghetto. Seine Mutter starb in Auschwitz.

Sein erster Film “Knife in the Water” gewann auf Anhieb Preise.

1969 wurde Polanskis schwangere Ehefrau Sharon Tate und sechs weitere Menschen von Mitgliedern der Sekte von Charles Manson brutal umgebracht.

2003 gewann Polanski einen Oscar als bester Regisseur für “Der Pianist”. Ein Jahr vorher hatte er in Cannes die Goldene Palme gewonnen.

Roman Polanski hatte 1977 gestanden, eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war dabei unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Noch vor seiner Verurteilung 1978 hatte er sich nach einem Aufenthalt von rund 45 Tagen in einer Gefängnisklinik zu einer psychiatrischen Abklärung abgesetzt und war nach Frankreich geflohen, wo er seither lebt.

Da ihm bei einer Rückkehr in die USA die Festnahme drohte, hatte er auch 2003 seinen Oscar für “Der Pianist” in Abwesenheit empfangen

Wird Polanski in der Schweiz keine Haftentlassung gewährt, drohen ihm mehrere Monate Auslieferungshaft. Die USA haben bis zu 60 Tage Zeit, der Schweiz ein formelles Auslieferungsgesuch zukommen zu lassen.

Gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts kann beim Bundesgericht Rekurs eingelegt werden.

Dieselbe Prozedur gilt, wenn das definitive Auslieferungsgesuch der USA vorliegt. Der Auslieferungsentscheid des Bundesamts für Justiz kann ebenfalls vor dem Bundesstrafgericht und nochmals vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

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