Kanton Zürich verbietet Kampfhunde
Die Stimmberechtigten haben einem neuen Hundegesetz zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot gebilligt.
Dass die Stimmberechtigten ein neues Hundegesetz wollen, war unbestritten. Die Hauptvorlage, die bloss eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» enthält, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 80% angenommen.
Die schärfere Variante mit einem Verbot von Kampfhunden erhielt zwar insgesamt weniger Ja-Stimmen, obsiegte aber bei der Stichfrage und wird deshalb in Kraft treten.
Bei den verbotenen Hunden geht es um American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull.
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