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Zwischen Revolution und Tradition

200 Jahre Mediationsakte - welches Erbe hat sie der Schweiz von heute hinterlassen?

Eine Begegnung mit Denis Tappy, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne.

Versetzen Sie sich zurück: der Rütlischwur – der 1. August 1291, das Gründungsdatum der Eidgenossenschaft – die Schweiz, ein Land, das auf den Begriffen Unabhängigkeit und Demokratie beruht – ein ganzer Bilderbogen, den das 19. Jahrhundert im Streben nach einer nationalen Identität erheblich ausgebaut hat.

Vom 16. Jahrhundert bis 1798 bestand die Eidgenossenschaft aus dreizehn Kleinstaaten, die von Adligen und Patriziern regiert wurden, sowie aus Untertanengebieten und Zugewandten Orten. Der damalige Demokratiebegriff unterscheidet sich somit ziemlich stark von unserem heutigen.

Die Freiheit und Gleichheit nach unserer Auffassung wurden der Schweiz 1798 durch Frankreich mit der Verfassung der Helvetischen Republik aufgezwungen. Doch diese Phase habe in der Schweiz schlechte Erinnerungen zurückgelassen, sagt Professor Denis Tappy gegenüber swissinfo: “Die historische Literatur, insbesondere jene des 19. Jahrhunderts, fällte ein sehr hartes Urteil über diesen Zeitraum, der als Zwischenspiel wahrgenommen wurde, das durch militärische Unruhen und fehlende nationale Unabhängigkeit geprägt war.”

Die republikanische Erfahrung

Das französische Einschreiten von 1798 war auf Ersuchen einiger Eidgenossen erfolgt, vor allem des Baslers Peter Ochs und des Waadtländers Frédéric-César Laharpe. Sie wollten in einer Zeit, als sich die Revolution in Frankreich durchsetzte, ein altes System beseitigen lassen: Ein System, in dem die Stadtorte die Landkantone unterdrückten (Basel) und in dem ein Kanton eine ganze Region unterwerfen konnte (Bern das Waadtland).

Die Helvetische Republik, die nach dem französischen Modell gestaltet war und sich durch eine starke Zentralgewalt mit Kantonen als reinen Verwaltungsbezirken auszeichnete, ging in diese Richtung.

“Zu ihren Errungenschaften”, erklärt Denis Tappy, “zählen verschiedene Freiheiten wie die Gewissens-, Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit. Und natürlich die Aufhebung der Untertanengebiete. 1798 wird, zumindest in den ehemaligen Untertanengebieten, als Geburtsjahr der Freiheit empfunden.”

Ein Grund für den schlechten Ruf der Helvetischen Republik waren die ausländischen Kriege auf schweizerischem Gebiet. Ein anderer bestand in der Schwierigkeit bestimmter Regionen, ein vom Ausland aufgezwungenes Regime zu ertragen, was zur gewaltsamen Unterdrückung von Aufständen führte (Wallis und “Kleinkantone”). Und schliesslich war da der Bürgerkrieg, der zwischen Föderalisten und Unitariern entbrannte.

Der Kampf zwischen Konservativen und Progressiven

“Die Föderalisten wollten mit der Idee einer starken Zentralregierung brechen und – zumindest die extremsten unter ihnen – wieder zur Alten Eidgenossenschaft zurückkehren, einschliesslich der Rückkehr der Untertanengebiete unter die frühere Herrschaft. Die gemässigten Föderalisten strebten einen erneuerten Staatenbund an, der auch den neuen Kantonen Platz bot”, erklärt Denis Tappy.

“Die Unitarier traten für die Helvetische Republik ein, wiesen jedoch untereinander ebenfalls unterschiedliche Strömungen auf. Einige wünschten eine gewisse Anpassung und mehr Macht für die Kantone, eine Art Föderalismus, der unserem heutigen ziemlich nahe kommt. Daneben gab es die Extremisten, die auf die Abschaffung der Feudalrechte, des Zehnten und der Pachtzinse drängten und ab 1802 die öffentliche Ordnung störten.”

Föderalisten und Unitarier, zwei gegenläufige Strömungen, die zwei entgegengesetzten Sichtweisen der Staatsstruktur entsprachen, aber auch zwei unterschiedlichen Wahrnehmungen angesichts der “neuen Ideen”, der Ideen der Revolution.

Bezeichnend für das herrschende Chaos waren die fünf verschiedenen Verfassungen der Helvetik innerhalb von vier Jahren und der Bürgerkrieg. 1802 “verlief eine Front ungefähr zwischen Freiburg und dem Murtensee. Nur noch der heutige Kanton Waadt und ein Teil des Tessins hielten zur Zentralregierung”, betont Denis Tappy.

Angesichts des Chaos hatten die beiden Parteien zumindest eine Gemeinsamkeit: Beide wünschten ein Einschreiten Frankreichs. Die Föderalisten seit Beginn ihres Aufstands und die Unitarier ab dem Zeitpunkt, als die Föderalisten die Oberhand gewannen.

Ein Erbe für die Kantone

War die Mediationsakte somit ein geschickter Kompromiss zwischen Föderalismus und Zentralisierung? Keineswegs! In Bezug auf die Zentralgewalt erfolgte eine fast vollständige Wiederherstellung des Ancien Régime. Wie in der Alten Eidgenossenschaft wurde wieder die Tagsatzung als zentrale Behörde eingesetzt, allerdings mit gewissen Anpassungen.

Die Zentralgewalt war sehr schwach. Daher steht am Anfang unseres heutigen Bundesstaats nicht die Mediationsakte: “Die staatliche Kontinuität, die auf 1803 zurückgeht, ist zwar sehr klar erkennbar, doch handelt es sich dabei um eine staatliche Kontinuität innerhalb der einzelnen Kantone. Die Kantone erlebten seit 1803 keinen institutionellen Bruch mehr”, sagt Denis Tappy.

Der Geschmack von Freiheit und Gleichheit

Obwohl die Mediationsakte in Bezug auf die Zentralgewalt einen Rückschritt bedeutete, schrieb sie gleichzeitig einen Teil der während der Helvetik errungenen Freiheiten endgültig fest.

Die Alte Eidgenossenschaft war “ein System von dreizehn Kantonen mit sehr unterschiedlichem Status, die Untertanengebiete und gemeine Herrschaften besassen und zwischen denen wechselnde, komplizierte Allianzen bestanden”, ruft Denis Tappy in Erinnerung.

Die Mediationsakte garantierte, dass es in der Schweiz fortan weder Untertanenverhältnisse noch Vorrechte auf Grund von Rang oder Familie gab. “Die verwendete Formulierung wurde auch in den späteren Bundesverfassungen übernommen: Sie fand sich sogar noch in der Verfassung, die am 1. Januar 2000 aufgehoben wurde.”

Die Bestätigung der Aufhebung der früheren Ungleichheiten ermöglichte sechs Regionen, den Status eines Kantons zu erlangen: Waadt, Aargau, Thurgau, Tessin, St. Gallen und Graubünden. Sie verdanken ihr verfassungsmässiges Bestehen der Mediationsakte.

Allgemeiner ist festzustellen, dass die meisten Kantonsgrenzen seit jener Zeit grösstenteils unverändert bestehen blieben. “Für die territoriale Struktur der Schweiz und für ihren Föderalismus war die Mediationsakte entscheidend. Nur noch 1815 fand durch den Beitritt der drei Kantone Wallis, Genf und Neuenburg eine Ergänzung statt”, hält Denis Tappy fest.

Die Zeit nach der Mediation

Durch die Aufhebung der Mediationsakte Ende 1813 entstand eine Art institutionelles Vakuum. Einige Kantone strebten gar eine vollständige Restauration an. So verlangte Bern in einem Aufruf von den “treuen Untertanen in der Waadt und im Aargau”, wieder zum Gehorsam zurückzukehren, den sie nie hätten aufgeben sollen. Ein Bürgerkrieg konnte nur knapp verhindert werden.

Paradoxerweise wurde die Anerkennung der 19 aus der Mediationsakte hervorgegangenen Kantone durch die Grossmächte erzwungen, die Napoleon besiegt hatten. Dies geschah in einer Schweiz, die teilweise zum Ancien Régime zurückgekehrt war, allerdings ohne Untertanengebiete.

Nachdem die Schweiz derart eng mit Frankreich verbunden gewesen war, mag es erstaunen, dass sie 1815 am Wiener Kongress nicht zerstückelt und unter den Siegermächten aufgeteilt wurde.

Denis Tappy hat dafür zwei Erklärungen. Zunächst “wäre dies dem Geist des Wiener Kongresses zuwidergelaufen, der eine Restauration anstrebte – die allerdings nur teilweise verwirklicht wurde -, einschliesslich einer Wiederherstellung jener Staaten, die während der napoleonischen Zeit völlig umgestaltet worden waren.”

Vermittler handeln nie völlig uneigennützig, wie dies schon bei Bonaparte festzustellen war. “Die Grossmächte hatten auch ein Interesse an der schweizerischen Neutralität, die zu diesem Zeitpunkt als Recht, aber auch als Pflicht der Schweiz verkündet wurde.”

swissinfo, Bernard Léchot

Denis Tappy lehrt Rechtsgeschichte und Zivilprozessrecht an der Universität Lausanne. Er wirkte an einem kürzlich erschienenen Sammelband mit dem Titel “Vaud sous l’Acte de Médiation, 1803 – 1813, la naissance d’un état confédéré” mit.

1798: Unter der Führung des Direktoriums annektiert Frankreich Genf und besetzt die Eidgenossenschaft.

Noch im gleichen Jahr wandelt Paris die Eidgenossenschaft in einen zentralistischen Staat um, in die “Eine und Unteilbare Helvetische Republik”.

1799: Die europäischen Armeen kämpfen um die wichtigen Verbindungswege über die Alpen.

30. September 1802: Napoleon gibt bekannt, dass er im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Rolle eines “Mediators” übernehmen wird.

Dezember 1802: Eine schweizerische Abordnung reist nach Paris, um eine neue Verfassung auszuarbeiten.

19. Februar 1803: Unterzeichnung der Mediationsakte.

20. Dezember 1813: Die Eidgenossenschaft lässt preussische, österreichische und russische Truppen bei Basel den Rhein überqueren.

29. Dezember 1813: Mit einer “Vereinbarung” zwischen den alten Kantonen wird das Regime der Mediation beendet.

9. Juni 1815: Unterzeichnung der Schlussakte des Wiener Kongresses.

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