Der Bundesrat ist zwar auch gegen Abzockerei auf Chefetagen von Unternehmen. Doch er will dieser mit einer Revision des Aktienrechts entgegentreten. Die Abzocker-Initiative sei zu rigoros, hiess es am Freitag.
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Die vom Bundesrat (Landesregierung) verabschiedete Vorlage will die Rechte der Aktionäre bei Entschädigungen für Verwaltungsräte ausbauen. Sie sei massvoller und umfassender als die Initiative gegen überhöhte Manager-Saläre, betonte die Regierung.
Der Bundesrat wolle mit seinem Gegenvorschlag dieselben Regeln für alle rund 180’000 Aktiengesellschaften der Schweiz schaffen und nicht wie die Initiative nur börsenkotierte Unternehmen einem strengen Regime unterstellen. Die Vergütungspolitik dürfe nicht der Selbstregulierung überlassen sein, hiess es.
Die Abzocker-Initiative war im vergangenen Februar mit rund 115’000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Initiant der Abzocker-Initiative, der Schaffhauser Unternehmer Thomas Minder, bezeichnete den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats als völlig ungenügend.
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Volksinitiative
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Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…
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Marcel Ospel verzichtet auf Millionen
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