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Bundesrat geht über die Bücher

Ein Passant liest eine Schweizer Zeitung mit Namenslisten von nachrichtenlosen Vermögen aus dem Zweiten Weltkrieg. Keystone

Fünf Jahre nach dem Auftrag des Parlaments beginnen die Arbeiten für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögen von vorn. Zu umstritten ist die gesetzliche Regelung.

Auf dem Höhepunkt der Kontroverse über nachrichtenlose Vermögen aus der Nazizeit hatte das Parlament 1997 dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten.

Seither ist das Vorhaben aber aus verschiedenen Gründen auf die lange Bank geraten. Der Bundesrat beschloss nun einen Neuanfang, wie aus einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Mittwoch hervorgeht.

Kontroverses Echo

Das EFD erhielt den Auftrag, eine kleine Experten-Kommission einzusetzen, die einen Rahmenerlass mit mehr Platz für die Selbstregulierung ausarbeiten soll. Vom Grundsatz einer gesetzlichen Regelung wich der Bundesrat dabei nicht ab, wie EFD-Chefjuristin Barbara Schaerer sagte. Einen neuen Zeitplan gibt es aber noch nicht.

Der Neubeginn wird vom Bundesrat mit dem kontroversen Echo begründet, das ein erster Gesetzes-Entwurf des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in der zweiten Jahreshälfte 2000 in der Vernehmlassung ausgelöst hatte.

Dieser hatte vorgesehen, dass Banken und Versicherungen nachrichtenlose Vermögen
künftig nach zehn Jahren einer staatlichen Stelle melden müssen. Nach 50 Jahren und nach einer vorgängigen Publikation war der Heimfall an den Staat geplant gewesen.

Umstrittener Geltungsbereich

Insgesamt wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung anerkannt. Am Vorentwurf hatten aber nicht nur die Banken etwas auszusetzen. Die Kantone beispielsweise möchten am Erlös beteiligt werden. Andere Kreise fordern eine zweckgebundene Verwendung, wieder andere die Möglichkeit, nachrichtenlose Vermögen auch nach dem Übergang an den Bund noch einzufordern.

Die Versicherungen sind der Meinung, dass das Gesetz nur für kapitalbildende Lebens-Versicherungen gelten sollte. Vorab die Linke macht sich demgegenüber für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs stark. Ihrer Ansicht nach sollten die gleichen Finanzakteure erfasst werden, die auch im Geldwäscherei-Gesetz aufgeführt sind.

Wirtschaft und FDP

Der Zwischenentscheid macht deutlich, dass der Bundesrat vor allem den Einwänden der Wirtschaft und bürgerlicher Parteien FDP Rechnung trägt. Sie hatten einen konsequenten Rahmenerlass gefordert, der die Einzelheiten der Selbstregulierung überlässt. Die Einrichtung einer Nachrichtenstelle beim Bund wurde ebenso abgelehnt wie die künftige Publikation von Namenslisten.

Die Banken haben den Plänen des EJPD insofern den Wind aus den Segeln genommen, als sie Mitte 2000 neue Standesregeln mit einer zentralen Meldestelle beim Banken-Ombudsmann in Kraft setzten. Die neue EFD-Experten-Kommission soll das Funktionieren dieser Selbstregulierung nun mitberücksichtigen.

Bergier thematisiert und kritisiert

Der Blick zurück zeigt, dass der Schwung zum Erlass für ein Gesetz über nachrichtenlose Vermögen bereits mit dem Grossbanken-Vergleich in den USA im Sommer 1998 nachgelassen hatte. So hatte sich der erste Entwurf des EJPD erheblich verzögert; der Bundesrat liess sich anderthalb Jahre Zeit, um das Dossier wieder in die Hände zu nehmen.

Kritisches zur Selbstregulierung hat anderseits inzwischen die Bergier-Kommission angemerkt. Ohne die neuen Richtlinien der Banken und die Pläne des Bundes direkt zu kommentieren, verwies sie in ihrer Ursachen-Forschung über das Debakel mit den nachrichtenlosen Konten unter anderem auf die weitgehend autonome Vorgehensweise der Banken, verbunden mit einer wenig erfolgreichen Regulierungsbemühung des Bundes und Rücksichtnahmen auf das Bankgeheimnis.

swissinfo und Agenturen

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