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Bundesrat verschärft Chemikalien-Kontrollverordnung

Test chemischer Kampfstoffe in Spiez. Keystone

Die Schweiz will die Verpflichtungen aus dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) lückenlos erfüllen. Der Bundesrat hat auf Anfang 2001 die Chemikalien-Kontrollverordnung verschärft.

Neu ist der Transfer von Chemikalien, die sowohl zivil wie militärisch verwendet werden können, von und nach Nichtvertrags-Staaten des CWÜ ausdrücklich verboten. Geändert wurden auch die Konzentrations-Limiten für Chemikaliengemische.

Neu enthält die Verordnung zudem Strafbestimmungen, die nicht bereits im Güterkontroll-Gesetz stehen. Wer gegen die Meldepflicht verstösst oder Inspektionen verhindert, wird mit Haft oder Busse bis zu 100’000 Franken bestraft.

Das CWÜ, zu dessen Vollzug die Verordnung dient, verbietet als völkerrechtlich verbindlicher Abrüstungs- und Nonproliferations-Vertrag eine Reihe von Massenvernichtungswaffen. Es sieht auch umfassende Verifikations-Massnahmen vor.

swissinfo und Agenturen

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