Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesrat will “echten” Mutterschafts-Urlaub

Seit 52 Jahren kämpfen Schweizerinnen für eine Mutterschaftsversicherung. Sie scheint nicht die natürlichste Sache der Welt zu sein. Keystone Archive

Arbeitnehmerinnen, die ein Kind bekommen, sollen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben. In die Vernehmlassung schickt der Bundesrat zwei Modelle, bei denen die Arbeitgeber allein für die Lohnfortzahlung aufkommen.

Der Bundesrat verzichtet auf eine Lösung, bei welcher der Lohnausfall ganz oder teilweise von einer bestehenden oder neuen Versicherung gedeckt wird. Nach dem klaren Volks-Nein vom 13. Juni 1999 zur Mutterschaftsversicherung (MSV) räumt er einer solchen Lösung kaum mehr Chancen ein.

Das erste Modell zur Änderung des Obligationenrechts (OR) garantiert der Arbeitnehmerin während mindestens acht Wochen nach der Niederkunft den vollen Lohn. Dies gilt auch dann, wenn sie in den Monaten vor der Niederkunft arbeitsunfähig war.

Im ersten und zweiten Dienstjahr soll der Lohnanspruch 8 Wochen dauern, im dritten 9 Wochen, im vierten 10 Wochen, im fünften und sechsten 12 Wochen, im siebten 13 Wochen und ab dem achten 14 Wochen.

Das zweite Modell sieht im OR für alle Arbeitnehmerinnen ungeachtet des Dienstalters den vollen Lohn während 12 Wochen vor. Wie beim ersten Modell gilt eine Karenzfrist: Die Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf den bezahlten Mutterschaftsurlaub, wenn sie vor der Niederkunft weniger als drei Monate gearbeitet hat.

Beide Varianten räumen jeder Arbeitnehmerin das Recht ein, unabhängig von der Dauer des Lohnanspruchs einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu beziehen. Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Mütter und der Neugeborenen schützen.

Das Parlament will mehr

Mit ihren Vorschlägen bleibt die Landesregierung hinter den Forderungen des Parlaments zurück. Dieses wollte einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, der in den ersten acht Wochen vom Arbeitgeber und in den folgenden sechs Wochen aus der zur Hälfte von den Arbeitnehmern alimentierten Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden soll.

Arbeitgeber wollen weniger

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband widerspricht es “allen demokratischen Gepflogenheiten”, nach dem Volks-Nein zur Mutterschaftsversicherung neue kostspielige Vorschläge auf den Tisch zu legen. Alle Verpflichtungen, die über acht Wochen hinausgehen lehnt er klar ab.

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) seinerseits kann Modelle von mehr als acht Wochen nur akzeptieren, wenn die Finanzierung breiter abgestützt wird, teilte er mit. Als “denkbaren Lösungsansatz” sieht der SGV die Lohn-Fortzahlung aus Mitteln der Erwerbsersatz-Ordnung (EO).

Gewerkschaften wollen mehr

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Modelle ungenügend und “knauserig”. Sie lägen weit unter den 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaubs, auf die jede andere werdende Mutter in Europa Anspruch habe, schreibt der SGB.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft