Cannabis-Konsum soll straffrei werden
Mit 6 zu 4 Stimmen hiess die Ständerats-Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) diese Neuerung im Betäubungsmittel-Gesetz gut.
«Die Kommission ist klar gegen den Drogenkonsum», sagte SGK-Präsidentin Christine Beerli (FDP/BE) vor den Medien. Der vor allem bei Jugendlichen verbreitete Cannabis-Konsum könne aber nach Ansicht der Mehrheit straffrei erklärt werden. Er sei volkswirtschaftlich und sozial weit weniger schädlich als der Konsum von legalen Genussmitteln wie Tabak oder Alkohol.
Anbau und Handel strafbar
Anbau und Verkauf von Cannabis sollen hingegen grundsätzlich strafbar bleiben. Die SGK ist aber mit dem Opportunitäts-Prinzip einverstanden: Der Bundesrat wird in einer Verordnung festlegen, wann von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Die vom Bundesrat anvisierte Ausdehnung des Opportunitäts-Prinzips auf den Konsum harter Drogen lehnt die SGK ab.
Höhere Altersgrenze
Das Alter der Personen, an die unter Androhung von Gefängnis oder Busse keine Betäubungsmittel abgegeben werden dürfen, wurde von der Kommission von 16 auf 18 Jahre erhöht.
Laut Beerli will die SGK hier die gleiche Regelung treffen wie bei den Spirituosen und die Altersgrenze auf die Mündigkeit abstimmen.
Widerstand aus der Westschweiz
Gegen die Gesetzesrevision regt sich vor allem aus der Westschweiz Widerstand. Die kleine Kammer wird sich in der Wintersession als Erstrat damit befassen.
swissinfo und Agenturen
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