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CO2-Gesetz harzt in der Umsetzung

Die Hauseigentümer wollen statt der CO2-Abgabe einen eigenen Klimarappen. swissinfo.ch

Um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, muss die Schweiz die im CO2-Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Massnahmen ergreifen.

Die Einführung dieser CO2-Abgabe ist allerdings höchst umstritten. Nun droht im Nationalrat (grosse Kammer) eine Rückweisung an den Bundesrat, mit neuem Auftrag.

Die Schweiz hat sich den Klimazielen des Kyoto-Protokolls verpflichtet. Zwischen 2008 und 2012 soll der Ausstoss von sechs Treibhausgasen insgesamt um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden.

Für die Umsetzung dieser Verpflichtung wurde das CO2-Gesetz geschaffen, das seit 2000 in Kraft ist. In diesem Gesetz sind die Reduktionsziele der Schweiz festgehalten, die hauptsächlich auf Freiwilligkeit basieren.

So sollen bis 2010 die energiebedingten CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 gesamthaft um 10 Prozent gesenkt werden.

Mehr Massnahmen nötig

Als die Landesregierung (Bundesrat) 2005 feststellte, dass die gewünschte Wirkung mit freiwilligen Massnahmen allein nicht erreicht werden kann, beschloss sie, die im Gesetz vorgesehene CO2-Abgabe (Lenkungsabgabe) auf Brennstoffen einzuführen.

Ab Mitte 2006 sollen 35 Franken pro ausgestossener Tonne CO2 bezahlt werden. Ein Liter Heizöl würde dabei um 9 Rappen teurer werden. Gemäss dem CO2-Gesetz muss dieser Vorschlag vom Parlament abgesegnet werden.

Doch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats will nun den Vorschlag an den Bundesrat zurückweisen. Eine Rückweisung kommt jedoch nur zu Stande, wenn auch die kleine Parlamentskammer (Ständerat) zustimmt.

Klimarappen statt Abgabe

Der Wunsch der Kommissionsmehrheit: Innert vier Monaten nach der Rückweisung durch das Parlament soll der Bundesrat als Alternative zur CO2-Abgabe mit der Wirtschaft eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens auf Brennstoffen (Klimarappen II) abschliessen.

Dies analog zum Klimarappen I, der seit Oktober 2005 probehalber auf Benzin und Diesel erhoben wird (1,5 Rp. pro Liter). Der Klimarappen II soll für Brennstoffe (Heizöl) gelten. Ein Liter würde so um rund 2 Rappen teurer. Die Idee dazu kam vom Hauseigentümer- und dem Gewerbeverband.

Der Entscheid in der Kommission war mit 13 zu 12 Stimmen allerdings sehr knapp. Unterstützt wurde das Modell von der bürgerlichen Kommissionsmehrheit. Dies zeigt, wie umstritten das Thema in der Politik ist.

Im Unterschied zur CO2-Abgabe ist der Klimarappen nämlich eine freiwillige Massnahme der Privatwirtschaft. Die so generierten Einnahmen fliessen hauptsächlich in inländische Projekte zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Die Erträge der CO2-Abgabe würden hingegen an Bevölkerung und Wirtschaft zurückfliessen.

Ziele freiwillig nicht erreichbar

Befürworter der CO2-Abgabe betonen, dass die Schweizer Klimaziele auch mit dieser zusätzlichen freiwilligen Massnahme noch immer nicht zu erreichen seien.

Ausserdem wäre die Schweiz durch das Instrument eines Klimarappens vom Zugang zu den europäischen Märkten mit Emissions-Zertifikaten ausgeschlossen, betonte etwa Michael Kaufmann, Vizedirektor des Bundesamts für Energie.

Mit der Lenkungsabgabe könnte eine Reduktion von 0,7 Tonnen CO2 pro Jahr erreicht werden, schreibt der Bundesrat. Die Einnahmen von jährlich rund 650 Mio. Franken würden der Bevölkerung gleichmässig über die Krankenversicherer und der Wirtschaft über die Sozialwerke im Verhältnis zur Lohnsumme zurückverteilt.

Hausbesitzer wehren sich

Gegner der CO2-Abgabe, allen voran der Hauseigentümer-Verband (HEV), verstehen das Festhalten der Regierung an der Abgabe im Bereich der Brennstoffe jedoch nicht.

Es mache keinen Sinn, die Hauseigentümer und Mieter zu verpflichten, die wesentlich teurere Lenkungsabgabe zu bezahlen, während Benzin und Diesel nur mit dem erheblich tieferen Klimarappen belastet würden.

Ausserdem bezeichnet der HEV-Präsident und freisinnige Nationalrat Rudolf Steiner die Verteilung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe via Sozialversicherungen zurück an Wirtschaft und Bevölkerung als “zweckwidrige” Rückverteilung.

Doch so unterschiedlich die Vorschläge auch sind; eines ist ihnen gemeinsam: Um überhaupt eine Wirkung erzielen zu können, braucht es möglichst rasch eine neue Massnahme, egal ob Klimarappen oder CO2-Abgabe.

swissinfo, Christian Raaflaub

Bis 2010 soll die Schweiz ihren CO2-Ausstoss 10% unter das Niveau von 1990 senken (Einsparung von 4 Mio. Tonnen CO2).
Für Brennstoffe (-15 %) und Treibstoffe (-8 %) sind laut CO2-Gesetz unterschiedliche Werte zu erreichen.
CO2 ist in der Schweiz das wichtigste der 6 Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll erwähnt sind.
Für die 5 anderen hat die Schweiz keine Begrenzungsziele festgelegt.

Das CO2-Gesetz ist seit dem 1. Mai 2000 in Kraft. Es sieht zusätzliche Massnahmen vor, falls die Klimaziele nicht mit freiwilliger CO2-Reduktion der Wirtschaft erreicht werden können. Seit 2005 ist klar, dass weitere Massnahmen nötig sind.

Doch die CO2-Abgabe stösst auf heftigen Widerstand. Als Alternative führte der Bund im Oktober 2005 probeweise einen Klimarappen ein (Abgabe auf Benzin und Diesel statt auf die verursachten Abgase).

Weil der Ausstoss bei Privatgebäuden weniger gross ist, als bei Autos und Wirtschaft (Treibstoffe), verlangen die Hauseigentümer nun auch einen Klimarappen für Brennstoffe.

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