Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Der Fall Schubarth im Zeitraffer

Die Affäre um Bundesrichter Martin Schubarth begann im vergangenen Februar.

Nachstehend die wichtigsten Etappen im Überblick:

 – 11. Februar: Der NZZ-Bundesgerichts-Korrespondent Markus Felber
unterhält sich im Foyer des Bundesgerichts in Lausanne mit einem
Gerichtsschreiber. Beide werden von Schubarth im Vorübergehen angespuckt.

Schubarth erklärt, er sei möglicherweise durch die Anwesenheit des Journalisten provoziert worden, der ihn in
verschiedenen Artikeln angegriffen habe, spricht aber von einem
“Hustenanfall mit Auswurf”.

– 12. Februar: Die Präsidenten-Konferenz des Bundesgerichts
bedauert den Vorfall, soweit Schubarth gegen das Gebot des Anstandes verstossen haben sollte. Die Subkommission Gerichte der
Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Ständerats stellt eine Untersuchung in Aussicht.

– 18. Februar: Bundesgerichts-Präsident Heinz Aemisegger und Schubarth werden von den Präsidenten der Subkommissionen Gerichte
der GPK, Ständerat Hans Hess (FDP/OW) und Nationalrat Hubert Lauper (CVP/FR), angehört.

– 19. Februar: Das Gesamt-Bundesgericht missbilligt den Vorfall in
aller Form, fordert Schubarth zum Rücktritt auf und beschliesst,
diesen in der Rechtsprechung ab sofort nicht mehr einzusetzen.

– 20. Februar: Die beiden GPK-Subkommissionen beantragen eine
Untersuchung durch das Organ der parlamentarischen Oberaufsicht.

Es geht um die nach der Spuck-Affäre bekannt gewordenen Vorwürfe über
Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung des von Schubarth
präsidierten Kassationsgerichts.

– 21. Februar: Schubarth lehnt einen freiwilligen Rücktritt weiterhin ab.

– 5. März: Die GPK beider Räte setzen eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Lauper ein, die die im Nachgang zur Spuck-Affäre
aufgetauchten Vorwürfe über Unregelmässigkeiten untersuchen soll.

– 13. Mai: Das Bundesgericht rechtfertigt die Kaltstellung Schubarths und kritisiert dessen Verhalten aufs schärfste.

Schubarth kritisiert, dem Freistellungs-Entscheid fehle es an jeder
Rechtsgrundlage, und der Beschluss verstosse gegen das Prinzip der
Verhältnismässigkeit. Er regt eine Mediation durch eine Gruppe von
Alt-Bundesrichtern an.

– 4. Oktober: Schubarth kündigt seinen Rücktritt auf Mitte 2004 an.

– 6. Oktober: Die GPK drängen Schubarth zu einem schnelleren
Rücktritt und drohen mit einem Amtsenthebungsbeschluss.

– 7. Oktober: Das Bundesgericht spricht sich ebenfalls für einen raschen Rücktritt Schubarths aus. Dieser bekräftigt, er werde sich dem Druck der Politik nicht beugen.

– 6. November: Schubarth kündigt nach einem Gespräch mit Vertretern der Gerichtskommission des Parlaments an, spätestens auf Ende Januar 2004 zurückzutreten.

AP-Chronik

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft