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Deutsche Regierung von Schweizer Privat-Gericht verurteilt

Zankapfel Kampfhund Keystone

In Genf tagte der so genannte Internationale Gerichtshof für Tierrechte. In Abwesenheit verurteilte er über vierzig hohe Politiker Deutschlands wegen angeblichen Verstössen gegen die Rechte von Hunden und deren Haltern. In Berlin wusste man nichts vom Tribunal. Bern gibt sich distanziert.

Nachdem ein Hund in Hamburg einen sechs Jahre alten Jungen getötet hatte, trat in der Bundesrepublik Deutschland im April dieses Jahres ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde in Kraft. Das Gesetz stellt die Einfuhr von Hunderassen wie Pitbull-Terrier oder Bullterrier nach Deutschland unter Strafe. Zudem können gefährliche Hunde beschlagnahmt werden. Bestraft werden kann laut Gesetz zudem, wer gefährliche Hunde gegen Landesrecht züchtet, mit ihnen handelt oder sie ohne Genehmigung hält.

Entrüstung bei den Hunde-Haltern

Nach Auffassung verschiedener Tierschutz- und Hundezüchter-Vereine Deutschlands wird seither gegen Hunde, die den besagten Rassen angehören, eine gnadenlose, behördlich organisierte Verfolgung betrieben. In einem Communiqué der Hundehalter ist von Razzien, Enteignungen, Beschlagnahmungen, Todeslagern – und was der Grässlichkeiten mehr sind – die Rede.

Franz Webers Internationaler Gerichtshof für Tierrechte

Am Montag (07.05.) nahm sich nun der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf der Sache an. Finanziert und präsidiert wird dieser Gerichtshof vom Schweizer Tierschützer Franz Weber.

Das Tribunal tagte in der Vergangenheit bereits verschiedentlich. Vor rund zwei Jahren verurteilte es etwa das “Zugvogelmassaker in Europa”. Dass der Gerichtshof über keinerlei rechtliche Basis verfügt, kümmert Franz Weber wenig: Man stehe über der gängigen Rechtsprechung, es gehe um ethische Anliegen, sagte er auf Anfrage von swissinfo.

Das Verdikt

Am Montag-Nachmittag gab der Gerichtshof dann das vernichtende Verdikt in der “Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland” bekannt. Die Angeklagten – unter ihnen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau und Bundestags-Präsident Wolfgang Thierse – wurden in insgesamt zehn Punkten für schuldig befunden.

Dazu gehört, dass die Angeklagten “die Rassendiskriminierung von Hunden” und “die Diskriminierung ihrer Halter” nicht bekämpft, sondern im Gegenteil aktiv gefördert hätten. Ferner hätten es die Regierenden durch ihr während Jahrzehnten nachlässiges Verhalten verpasst, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe einen Riegel zu schieben.

Die angeklagten Politiker seien deshalb “in höchstem Masse verantwortlich” für die tragischen Unfälle mit Kampfhunden.

Zurückhaltende Stellungnahme aus Bern

Während man im Berliner Kanzleramt bis zum Montag-Abend nichts wusste von der kollektiven Veruteilung im fernen Genf, gab man sich von offizieller Schweizer Seite distanziert. Stefan Häsler, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, welches in der Schweiz mit der Frage der Kampfhunde betraut ist, drückte sich so aus: “Die Schweiz ist als Staat nicht beteiligt an diesem Gerichtshof. Es ist einer privaten Organisation erlaubt, einen solchen Prozess durchzuführen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass dieser Prozess keine Folgen hat.”

Bald Schweizer Bundesrat vor dem Tribunal?

Da es in jüngster Zeit auch in der Schweiz immer wieder zu tragischen Unfällen mit aggressiven Hunden gekommen ist, macht man sich hierzulande Gedanken darüber, wie dem Problem begegnet werden kann. Laut Stefan Häsler setzt der Bund in erster Linie auf die Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter. Ferner würden aber Anlaufstellen geschaffen, damit problematische Hunde gemeldet werden könnten. Je nachdem sieht das Gesetz Massnahmen wie die Verpflichtung zur Hundeschule oder die Haltung der Tiere in abgesperrten Arealen vor.

Da man versuche, sowohl dem Mensch als auch dem Hund gerecht zu werden, glaubt Häsler nicht, dass die Schweizer Polit-Elite einst wie die deutschen Kollegen auf der Anklagebank des Privat-Tribunals landen werde. Und auch Franz Weber weist auf Anfrage derartige Spekulation entschieden von sich: Die Deutschen hätten eben ein “faschistoides Hundegesetz”. Dies sei in der Schweiz undenkbar.

Felix Münger

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