Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Die gläserne Verwaltung

Die Öffentlichkeit kriegt ab Mitte Jahr Einsicht in die Bundesordner. Keystone

Die Schweizer Bundesverwaltung wird transparenter. Der vereinfachte Zugang zu amtlichen Dokumenten soll ab Juli möglich sein.

Zunächst sollen die Erfahrungen in der Praxis abgewartet werden. Die Regierung beschloss deshalb keine neuen Stellen zu schaffen, was der Datenschutzbeauftragte bedauert.

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, sieht vor, das so genannte Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) auf den 1. Juli 2006 in Kraft zu setzen. Ausnahmen – etwa für die Regiebetriebe (Bundesbetriebe) – lässt er nicht zu. Neue Stellen für die Umsetzung des Gesetzes schafft er keine.

Gemäss BGÖ erhält grundsätzlich jede Person ohne Begründung Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung.

Justizminister Christoph Blocher sagte am Mittwoch nach der Sitzung der Regierung, die Auswirkungen des Gesetzes liessen sich nicht abschätzen, weil die Zahl der Zugangsgesuche nicht voraussehbar sei.

“Der Bundesrat wird schauen, wie gross der Arbeitsaufwand ist und dann pragmatisch entscheiden.” Im Notfall werde das Büro des Eidg. Datenschutzbeauftragten, der mit dem Öffentlichkeitsgesetz neue Aufgaben erhält, um drei bis vier Stellen verstärkt.

Erfahrungen sammeln

Zunächst sollen die Erfahrungen in der Praxis abgewartet werden. Diese werden laut Blocher nicht – wie einst geplant – in laufenden Erfahrungsberichten gesammelt. Vielmehr soll nach drei Jahren Bilanz gezogen werden.

Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür bedauerte, dass der Bundesrat keine Stellen schafft. Positiv sei immerhin, dass neue Stellen bewilligt würden, falls der Bedarf nachgewiesen sei. Allerdings bürde das Gesetz dem Datenschutz unabhängig von der Anzahl Gesuchen zusätzliche Arbeit auf.

Keine Ausnahmen

Der Bundesrat lehnt es zudem ab, auf Verordnungsstufe weitere Organisationen vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen. Die zahlreichen Begehren für Ausnahmen vom Gesetz seien vom Bundesrat verworfen worden, sagte Blocher.

Der Justizminister erwähnte diesbezüglich die Einrichtungen von AHV, IV und BVG sowie Swissmedic, Post, SBB und Skyguide. Gesuche um Ausnahmen waren bereits während der Beratungen des Parlaments abgelehnt worden. Für den Bundesrat liegen keine neuen Argumente vor, die ein Abweichen vom Parlamentsbeschluss rechtfertigten.

Bis 100 Franken gratis

Für kleinere Auskünfte der Bundesverwaltung werden keine Gebühren erhoben. Steigt der Aufwand über 100 Franken, muss dieser von der nachfragenden Person bezahlt werden.

Angesichts der weit fortgeschrittenen Vorbereitungsarbeiten in den einzelnen Verwaltungseinheiten rechnet Blocher damit, dass im Mai die ausgearbeitete Verordnung vorliegt. Das Bundesgesetz soll im Sommer – eineinviertel Jahre nach dessen Verabschiedung – in Kraft treten.

Das Gesetz zieht den gläsernen Vorhang der Bundesverwaltung auf. Grundsätzlich hat jede Person ohne Begründung Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung.

Die Ausnahmen, die eine Beschränkung, einen Aufschub oder eine Verweigerung der Einsichtnahme ermöglichen, sind im BGÖ geregelt, denn die Akteneinsicht kann vielfach “eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert” werden.

Zum Beispiel, wenn “die freie Meinungsbildung der Behörden” oder die “aussenpolitischen Interessen der Schweiz” beeinträchtigt würden; wenn “die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz” gefährdet wäre; oder falls “die zielkonforme Durchführung behördlicher Massnahmen” verunmöglicht würde.

swissinfo und Agenturen

Das BGÖ bringt einen Wechsel vom bisherigen in der Verwaltung geltenden Grundsatz der Geheimhaltung hin zum Öffentlichkeitsprinzip.

Grundsätzlich wird der Zugang zu amtlichen Dokumenten vereinfacht.

Vom Öffentlichkeitsprinzip nicht betroffen sind künftig nur die Regierung, die Bundesversammlung und die Nationalbank.

Nicht mehr auf der Liste der Ausnahmefälle figurieren die Kranken- und Unfallversicherer, die SUVA sowie die AHV-Ausgleichskassen, die IV-Stellen und die Arbeitslosenversicherung.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft