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Die Grundzüge der “Bali Roadmap”

Die UNO-Konferenz auf Bali hat das Verhandlungsmandat für ein neues globales Klimaabkommen beschlossen.

Im Folgenden ein Überblick über die Grundzüge des Mandats:

– Der Vertrag soll 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen abgeschlossen und in den Folgejahren ratifiziert werden. Das Abkommen soll dann das Kyoto-Protokoll ablösen, das 2012 ausläuft. Die USA wollen sich anders als bei Kyoto an dem neuen Abkommen beteiligen. Neben dem Klimaschutz nennt das Mandat auch die Bedeutung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie der Armutsbekämpfung als vorrangige Aufgaben.

– Grundlage des Mandats sind die Berichte des Weltklimarats (IPCC) zur Gefährdung des Klimasystems. Demnach verringert eine Verzögerung beim Abbau von Treibhausgasemissionen die Chancen, die Temperaturen noch auf einem relativ niedrigeren Niveau zu stabilisieren und damit das Risiko schwerwiegenderer Folgen zu mindern. Es wird anerkannt, dass eine starke Senkung der globalen Emissionen erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen, dem Klimawandel gemäss den Empfehlungen des IPCC zu begegnen. In einer Fussnote wird konkret auf die entsprechenden Textstellen im vierten IPCC-Bericht verwiesen.

– Die Industrieländer werden zu mess- und überprüfbaren Verpflichtungen und Massnahmen aufgefordert, um den CO2-Ausstoss zu verringern. Dabei soll die Vergleichbarkeit unter den Industriestaaten beachtet werden. Auch die Entwicklungsländer werden zu Massnahmen gegen den Klimawandel aufgefordert. Sie sollen dabei von den Industriestaaten in überprüfbarer Weise technisch, finanziell und durch Ausbildung unterstützt werden.

– Das Roden oder die Zerstörung von Wäldern soll wegen des Beitrages zum Treibhauseffekt zugunsten der Bewahrung von Wäldern oder nachhaltiger Forstwirtschaft verringert werden.

– Durch internationale Zusammenarbeit soll für besonders betroffene Staaten die Bewältigung von Folgen der Erderwärmung erleichtert werden. Dies gilt besonders für sehr arme Länder und für kleine Inselstaaten sowie für Regionen in Afrika, die von Dürre betroffen sind.

– Es wird beschlossen, einen Verhandlungsprozess einzuleiten, um die Ziele der UNO-Klimarahmenkonvention auch nach 2012 umzusetzen. Der Verhandlungsprozess für das neue Abkommen soll von einer Arbeitsgruppe koordiniert werden, die spätestens im April 2008 ihre Arbeit aufnimmt. Für das Arbeitsprogramm sollen dem UNO-Klimasekretariat bis zum 22. Februar Vorschläge eingereicht werden. Der Vorsitz soll jährlich zwischen einem Entwicklungsland und einem Industrieland wechseln. Auf der UNO-Klimakonferenz im Dezember 2008 in Poznan (Posen) soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

swissinfo und Agenturen

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