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Digitale Unterschrift auf dem Weg zum Gesetz

Die digitale Signatur könnte das Leben vereinfachen - und Kosten sparen.... Keystone

Rechtsgültige Abmachungen sollen schon bald in elektronischer Form unterschrieben werden können.

Die grosse Parlamentskammer, der Nationalrat, hat den Weg freigemacht für ein Gesetz, das als eines der modernsten in Europa gelten dürfte.

Der Computer und die Kommunikation per E-Mail oder Internet werden in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Schon haben in der Schweiz erste Gemeinden versuchsweise Abstimmungen per Internet durchgeführt.

Das so genannte “E-Voting” ist ein Instrument, das auch für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer interessant wäre und von vielen gar gewünscht wird. Auch kaufen immer mehr Menschen ihre Bücher, CDs oder auch grössere Güter wie Autos im Internet. Viele zahlen per Kreditkarte.

Doch die Sicherheit ist oft nicht gewährleistet. Wer garantiert, dass die Daten nicht unberechtigten Dritten in die Hände fallen? Wie kann sich eine Person als Berechtigte identifizieren?

Digital unterschreiben

Dies soll mit der “elektronischen Signatur” ermöglicht werden. Sie wird in einem Bundesgesetz der eigenen Unterschrift rechtlich gleich gestellt. Damit könnten in Zukunft etwa Arbeits-, Leasing- oder Mietverträge auch digital unterschrieben werden.

Um dieses Gesetz wurde am Mittwoch im Nationalrat heftig gerungen. Während die Ratslinke das Gesetz als unausgegoren bezeichnete, setzte sich die bürgerliche Mehrheit schliesslich durch, das Gesetz wurde mit 89 zu 50 Stimmen angenommen. Ihr Argument: Eine Regelung sei dringend nötig.

Das Gesetz beschränkt sich auf die Verwendung der digitalen Signatur im Privatrechtsverkehr. Die Ratslinke hätte aber lieber ein Gesamtgesetz gehabt, “das den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr, auch E-Voting regelt”, sagt der Sozialdemokrat Jost Gross gegenüber swissinfo.

Missbrauch zu wenig geregelt?

Ausserdem sei das Gesetz zu wenig ausgereift, war einer der Hauptvorwürfe des links-grünen Lagers. “Es regelt einiges ein bisschen, aber nichts vollständig”, so Gross. Schutzbestimmungen und Massnahmen gegen Missbrauch würden weitgehend fehlen.

Dem widerspricht der Freisinnige Felix Gutzwiller. Er vergleicht den elektronischen Schlüssel mit einer Kreditkarte. “Der Einzelne weiss, wo er die Kreditkarte aufbewahrt, er weiss, was er tut, wenn er sie verliert.” Genau gleich gelte die Sorgfaltspflicht für den elektronischen Schlüssel.

Und Bundesrätin Ruth Metzler führt aus: “Der Inhaber der elektronischen Signatur soll für deren Missbrauch nur dann haften, wenn ihm dieser Missbrauch auch vorgeworfen werden kann.”

Zwei Schlüssel

Die digitale Unterschrift funktioniert mit zwei Schlüsseln: Einem geheimen Signaturschlüssel und einem öffentlichen. Mit dem geheimen Schlüssel wird “unterschrieben”, mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels kann ein Empfänger dann die Identität des Inhabers überprüfen.

In der EU sind alle Mitgliedstaaten daran, die rechtliche Anerkennung der elektronischen Unterschrift zu regeln. Einige Länder haben bereits entsprechende Gesetze oder Verordnungen erlassen.

Nach Privaten nun die Regierung

Doch während beispielsweise Finnland seit 2000 eine digitale Unterschrift verknüpft mit der staatlichen Identitätskarte kennt (eID), ist die Schweiz immer noch ohne ein ähnliches Instrument. Denn eigentlich hätten private Firmen mit der elektronischen Unterschrift ein Geschäft machen sollen.

Mit dem Zusammenbruch der New Economy wurden jedoch auch diese Träume begraben. Swisskey, welche digitale Unterschriften vermarkten wollte, stellte ihren Zertifizierungsschutz bereits 2001 wieder ein. Dies führte zur Verzögerung bei der Einführung der digitalen Unterschrift. Nun muss es der Bundesrat mit dem Gesetz richten.

Laut Ruth Metzler soll das Gesetz voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft gesetzt werden. “Die Schweiz würde dann über eine der modernsten Privatrechtsordnungen Europas verfügen, was die Anerkennung von elektronischen Signaturen anbelangt.”

Das Bundesgesetz geht nun an die kleine Kammer, den Ständerat.

swissinfo, Christian Raaflaub

Die digitale Unterschrift funktioniert mit einem geheimen Signaturschlüssel und einem öffentlichen, das nennt man asymmetrische Verschlüsselung.
Mit dem geheimen Schlüssel wird ein Dokument unterschrieben, mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels kann der Empfänger die Identität des Inhabers prüfen.

Die digitale Signatur könnte für grosse Unternehmen zu einem Sparfaktor werden: Sie erwarten massive Einsparungen bei der Rechnungsstellung.

Das Finanzdepartement (EFD) spricht von bis zu drei Vierteln weniger Kosten, die beim Versand eingespart werden können.

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