Dino Bellasi soll vor Gericht
Der frühere Rechnungsführer des Nachrichtendienstes ist unter anderem wegen Verdachts der Veruntreuung im Amt, gewerbsmässigen Betruges, Urkunden-Fälschung und Geldwäscherei angeklagt.
Die “Affäre Bellasi” hatte 1999 den gesamten Nachrichtendienst durcheinander gewirbelt. Es ging um abgezweigte Gelder in Millionenhöhe, ins Visier geriet kurze Zeit gar der Geheimdienst-Chef Peter Regli.
Während die Untersuchungen und Verfahren gegenüber möglichen Mitwissern oder Mittätern weitgehend eingestellt oder abgeschlossen wurden, beginnt das Verfahren gegen Bellasi selber erst: Die Anklage-Erhebung beantragte der stellvertretende eidgenössische Untersuchungsrichter, Thomas Hansjakob, bei der Bundesanwaltschaft (BA) nach Abschluss seiner Voruntersuchungen.
Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Neben Veruntreuung, Betrug, Urkunden-Fälschung und Geldwäscherei soll sich Bellasi ausserdem mehrfacher falscher Anschuldigung, mehrfacher Urkundenfälschung im Amt und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz strafbar gemacht haben.
Bellasi erklärte anfänglich, er habe im Auftrag seiner Vorgesetzten Geld für den Aufbau einer Geheimarmee beschafft und zum Teil auch für die Vorbereitung dieses Projektes verwendet, zum Teil seinen Vorgesetzten weitergeleitet. Er zog diese Behauptung dann kurzfristig zurück, wiederholte aber später wieder seine ursprüngliche Version.
In 67 Fällen Unterschrift gefälscht
Die Voruntersuchung bestätigte laut dem Untersuchungsrichter, dass Bellasi mit 127 Vorschussmandaten insgesamt 8,839 Mio. Franken in bar bei der Schweizerischen Nationalbank bezog.
In 60 Fällen konnte er einen Vorgesetzten überzeugen, die dafür erforderliche zweite Unterschrift zu leisten; in 67 Fällen wurde die Unterschrift gefälscht, wobei Bellasi nach wie vor erklärt, er sei nicht der Urheber der Fälschung.
2,2 Millionen bleiben unauffindbar
In der Untersuchung gelang es laut Hansjakob, die Verwendung von etwa 6,6 Mio. Franken durch Bellasi zu rekonstruieren. Wo die restlichen 2,2 Millionen geblieben sind, konnte nicht ermittelt werden.
Bellasi gibt an, er habe dieses Geld seinen Vorgesetzten übergeben, was von diesen bestritten wird und auch sonst nicht nachvollzogen werden konnte.
Bundesanwaltschaft entscheidet
Ein erheblicher Teil des Schadens wird demnach ungedeckt bleiben. Die Bundesanwaltschaft (BA) wird nun prüfen, ob sie Anklage erhebt; dabei hat sie die Möglichkeit, den Fall entweder beim Bundesgericht oder im Kanton Bern vor Gericht zu bringen.
Wann dies entschieden wird, sei noch offen, sagte BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer. “Wir werden die entsprechenden Fragen im Zusammenhang mit dem Bericht so schnell wie möglich und so gründlich wie nötig prüfen.”
swissinfo und Agenturen
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