Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

“Aus der Apfelrepublik Thurgau ist eine Bananenrepublik geworden”

Stimmenzählende bei der Arbeit im Wahlbüro.
Stimmenzählende an der Arbeit im Wahlbüro. Bei den Thurgauer Wahlen ins Kantonsparlament kam es im Frauenfelder Wahlbüro zu einem mutmasslichen Fall von Fälschung (Themenbild aus der Stadt Zürich). Dominic Steinmann/Keystone


Im Schweizer Kanton Thurgau herrscht eine akute Demokratiekrise: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Fall von mutmasslicher Manipulation der Wahlen ins Kantonsparlament von Mitte März. Laut der Grünliberalen Partei landeten 6400 ihrer Stimmen bei der Schweizerischen Volkspartei. Ein Wahlexperte spricht vom grössten Betrugsfall der letzten Jahre. Sind Lehren zu ziehen?

Der Vorwurf, den die Grünliberale Partei (GLP) erhebt, ist happig: Ein Mitglied des Wahlbüros in Frauenfeld, dem Hauptort des kleinen Kantons Thurgau, habe bei der Auszählung 100 Wahllisten der ökologisch-liberal ausgerichteten Mittepartei der rechtskonservativen SVP zugerechnet.

Danach habe die Person auch noch 100 Wahllisten der GLP verschwinden lassen und durch solche der SVP ersetzt (zum Ablauf des mutmasslichen Betrugs siehe Box am Schluss).

GLP erhält Sitz der SVP zurück (Update 26. Juni 2020)

Der Thurgauer Staatsanwalt Stefan Haffter hat heute den Betrug bei den Wahlen ins Kantonsparlament von letztem März bestätigt.
Laut dem Ermittler waren damals zwischen 86 und 99 unverändert eingeworfene Wahlzettel der Grünliberalen Partei (GLP) vernichtet und durch unveränderte Wahlzettel der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) ersetzt worden.
Aus dem Betrug resultierte ein Sitzgewinn für SVP auf Kosten der GLP. Jetzt muss die SVP den Sitz im Thurgauer Kantonsparlament der GLP “zurückgeben”.
Im Fokus von Haffters Ermittlungen steht eine Person, zu der er aber noch keine Angaben macht. Sie solle überführt und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, teilte der Staatsanwalt mit.

Regionale Zeitung auf der Höhe ihrer Aufgabe

Die GLP legte Beschwerde gegen das offiziell beglaubigte Wahlresultat ein. Auch forderte sie die SVP auf, ihren durch die Manipulation gewonnenen Sitze an die GLP “zurückzugeben”. Doch diese lehnte ab. Infolge der zunehmenden Evidenz auf Wahlfälschung, nicht zuletzt durch die Thurgauer Zeitung, die beinah täglich neue Einzelheiten ans Tageslicht bringt, reichte die Thurgauer Staatskanzlei Strafanzeige ein.

Schon bei der Bekanntgabe der Wahlresultate stutzte Andreas Schelling, der Sekretär der GLP Thurgau und Präsidenten der GLP des Bezirks Frauenfeld. Was seinen Argwohn und denjenigen seiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter erregte: Das Verhältnis der unverändert eingelegten Wahllisten zu jenen, welche die GLP-Wählerschaft verändert in die Urnen legte, hatte sich auffällig verändert.

“Es gab im Wahlkreis Frauenfeld ein Missverhältnis, das uns sofort ins Auge stach.” Andreas Schelling

Half Corona-Abstandsregel mit?

“Es gab im Wahlkreis Frauenfeld ein Missverhältnis, das uns sofort ins Auge stach”, sagt Schelling.” In allen anderen Thurgauer Gemeinden dagegen war das Verhältnis in der üblichen Bandbreite.

Für Schelling und die GLP dient dieses Zahlenverhältnis als Plausibilitätskontrolle, die klar für einen Wahlbetrug spreche.

Die GLP geht davon aus, dass 100 ihrer Listen, die unverändert eigelegt wurden, durch Listen der SVP ersetzt worden seien. “Aus der Apfelrepublik Thurgau ist definitiv eine Bananenrepublik geworden”, sagt Andreas Schelling.

Schelling vermutet: “Das Abstandsgebot von zwei Metern zwischen Personen, das auch für die Kontrolleure in den Thurgauer Wahlbüros galt, könnte eine Rolle gespielt haben.”

Staatsanwalt gefordert

Der Fall beschäftigt nun den Thurgauer Staatsanwalt Stefan Haffter. In der Ermittlung hatte er als erstes die Resultate in Frauenfeld persönlich überprüft – laut Thurgauer Zeitung sieben Kisten, gefüllt mit Wahlzetteln. Dabei kam er auf dasselbe Ergebnis wie das offizielle der Staatskanzlei.

Doch auch für Haffter steht mittlerweile fest, dass es im Frauenfelder Wahlbüro nicht mit rechten Dingen zugegangen war. Nun bereitet er die Einvernahmen der involvierten Personen im Wahlbüro vor, mit denen er Anfang Mai loslegen will, sagt der oberste Ermittler des Thurgaus gegenüber swissinfo.ch. Dabei handelt es sich um 90 Personen.

Es droht grosser Imageschaden

“Sollten sich die Vorwürfe der Manipulation im gemachten Umfang bestätigen, würde das für den Kanton Thurgau und die Stadt Frauenfeld einen immensen Imageschaden bedeuten.” Stefan Haffter

Ergebnisse stellt der Staatsanwalt ab Mitte Mai in Aussicht. Der Zeitdruck ist gross, tritt doch das neue Thurgauer Kantonsparlament erstmals am 20. Mai zusammen. Erstes Traktandum: Genehmigung der Wahlergebnisse vom 15. März. Angesichts der laufenden Ermittlungen ist es aber fraglich, ob der Rat am Traktandum festhalten kann.

Zum Verfahren äussert sich Haffter nicht, sagt aber: “Sollten sich die Vorwürfe der Manipulation im gemachten Umfang bestätigen, würde das für den Kanton Thurgau und die Stadt Frauenfeld einen immensen Imageschaden bedeuten.”

Wahlexperte: “Plumpe” Methode

Von der grössten bekannten Wahlmanipulation bei der Auszählung in der Schweiz der letzten Jahre spricht Silvano Moeckli, emeritierter Professor für Politikwissenschaften an der Universität St. Gallen. Moeckli war während 30 Jahren als internationaler Wahlbeobachter auf der ganzen Welt im Einsatz und kennt sämtliche Schliche der Wahlfälschung aus dem effeff.

Den Fall von Frauenfeld hält er für “recht plump”. Denn aufgrund von Strukturdaten der Gemeinden sowie der allgemeinen Wählergunst sowie der dezentralen Wahlbüros sei eine Plausibilitätsprüfung möglich. Abweichungen liessen sich relativ leicht ermitteln. “Daher stufe ich das Vorgehen der Täterschaft in Frauenfeld als relativ unbedarft ein”, sagt Moeckli.

Für ihn stehen drei Thesen im Vordergrund: vorsätzlicher oder spontaner Betrug zugunsten der SVP; Betrug, um die SVP zu diskreditieren sowie ein menschlicher Fehler.

Bei Papierwahl kein grösserer Betrug möglich

Moeckli schlägt vor, “das ganze Prozedere im Wahlbüro von den Protagonisten nachspielen zu lassen”.

“Top-Down-Betrug im grösseren Stil halte ich bei Papierwahlen für kaum möglich.” Silvano Moeckli

Ist eine Wahlmanipulation nach dem “Frauenfelder Modell” möglich, um Kantonswahlen dermassen zu fälschen, dass sogar Mehrheiten kippen könnten? Moeckli verneint. “Top-Down-Betrug im grösseren Stil halte ich bei Papierwahlen und dezentraler Auszählung unter Aufsicht von Parteivertretern für kaum möglich. Dies im Gegensatz zum E-Voting, wie beispielsweise Wahlen in Nigeria oder in Venezuela zeigten.”

“Wahlen darum nur mit Papier und Stift!”, lautet sein Credo. Zugleich warnt der Experte vor einer Überreaktion mit neuen, schärferen Wahlgesetzen in den 26 Kantonen und den 2202 Gemeinden der Schweiz. Auch überstürzte Neuwahlen hält er nicht für angezeigt.

“Ich bin gegen eine Verschärfung der Regeln aufgrund eines Extremfalls. Vielmehr müssen die bestehenden Regelungen strikt eingehalten werden.” Etwa mit der konsequenten Durchmischung der Wahlausschüsse mit Mitgliedern von linken bis rechten Parteien, die sich gegenseitig kontrollierten. Überprüft werden müsse allerdings die vorzeitige Öffnung der Couverts mit den brieflich abgegebenen Stimmen. Die darin enthaltenen, verschlossenen Stimmzettelcouverts dürfen laut Moeckli nicht vorzeitig geöffnet werden.

“Zumindest positive Auswirkungen hat es, wenn sich ein Fall von Manipulation ereignet. Denn die Aufarbeitung ruft die Normen zur korrekten Abwicklung der Wahlen wieder in Erinnerung”, sagt Moeckli.

So lief der mutmassliche Betrug ab

Umfang: 200 Wahllisten à je 32 Parteistimmen.

Indiz: Das Verhältnis der unverändert eingelegten GLP-Wahllisten zu den veränderten Listen. Normalerweise beträgt es plus/minus 1:1 In Frauenfeld betrug es für die GLP 1:10 (27 unveränderte, 283 veränderte Listen).

1. Betrug: 100 GLP-Wahllisten wurden der SVP zugeschrieben.

Indiz:“Laufzettel“. Es sind dies Strichlisten, auf denen die Stimmenzählenden für jede Parteistimme einen Strich machen. Sie sind ein Hilfsmittel bei der Auszählung und werden von zwei Wahlhelfenden unterschrieben. In Frauenfeld besteht eine Differenz zwischen den Laufzetteln und dem offiziellen Resultat im Umfang von 3200 Stimmen.

Rechtliche Frage: haben unterschriebene Strichlisten den rechtlichen Status eines Protokolls? Für die Thurgauer Regierung ist dies nicht der Fall.

2. Betrug: Der oder die Täter tauschten 100 unveränderte Wahllisten der GLP gegen solche der SVP aus (3200 Stimmen).

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft