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Ehemaliger “Dorfkönig” wegen Betrug verurteilt

Otto G. Loretan (rechts) mit seinem Verteidiger Roland Fux. Keystone

Der frühere Gemeinde-Präsidenten von Leukerbad, Otto G. Loretan, wurde vom Kreisgericht Oberwallis in erster Instanz zu einer Zuchthausstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Loretan wurde des mehrfachen Betrugs, der ungetreuen Geschäfts- und Amtsführung sowie Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Ein mitangeklagter Architekt muss für zweieinhalb Jahre ins Zuchthaus. Der Schuldspruch gegen den Architekten erfolgte wegen mehrfachen Betrugs. Die Urteilsbegründung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Unter den Forderungen des Staatsanwaltes

Laut Anklage sollen sich Loretan und der befreundete Architekt bei der Überbauung des Gemeindezentrums persönlich bereichert haben. Der Architekt soll mehr als 11 Mio. Franken zuviel kassiert haben, wovon 4,5 Mio. Franken weiter an Loretan flossen.

Mit dem Strafmass blieb das Gericht aber unter den Forderungen des Staatsanwaltes, der für die beiden Hauptangeklagten sechs bzw. viereinhalb Jahre Zuchthaus verlangt hatte.

Das Gericht sprach Loretan von den Anklagepunkten Misswirtschaft und Steuerbetrug frei.

Fall wird weiter gezogen

Loretans Verteidiger Roland Fux, der auf Freispruch in allen Punkten plädiert hatte, kündigte nach der Urteilsverkündung an, den Fall an das Kantonsgericht weiter zu ziehen. Noch offen ist, ob auch der Staatsanwalt Berufung einlegen wird.

Weiter schuldig gesprochen hat das Kreisgericht den ehemaligen Gemeindeschreiber – wegen ungetreuer Amtsführung.

Wegen ungetreuer Geschäftsführung zu zwei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt wurde ein Ex-Direktor einer Gesellschaft der “Gruppe Leukerbad”.

Freisprüche gab es hingegen für den früheren Gemeindekassier sowie für zwei weitere Ex-Direktoren von Gesellschaften.

Zwangsverwaltung

Die beiden Hauptangeklagten mussten sich vor Gericht unter anderem wegen Millionenbetrugs verantworten. Auf Drängen Loretans soll der Architekt bei der Überbauung des Gemeindezentrums mehr als 11 Mio. Franken zuviel an Honoraren kassiert haben. 4,5 Mio. Franken dieser Summe flossen verdeckt zurück an Loretan, der in finanziellen Schwierigkeiten steckte.

Die 135-seitige Anklageschrift nahm auch Loretans eigenmächtiges und leichtsinniges Gebaren bei der Kreditaufnahme ins Visier.

In der Boomzeit der 90-er Jahre nahm die Munizipalgemeinde Leukerbad 30 Darlehen auf, ohne dass dafür ein Beschluss des Gemeinderates, der Urversammlung (Gemeindeversammlung) oder eine Genehmigung des Staatsrates vorlag.

Bis 1997 hatte die “Gruppe Leukerbad”, an der auch die Gemeinde beteiligt war, eine Verschuldung von 346,5 Mio. Franken angehäuft. Leukerbad wurde 1998 als erste Gemeinde der Schweiz unter Zwangsverwaltung gestellt, die bis heute andauert.

swissinfo und Agenturen

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