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Ein Ja wäre keine Pioniertat der Schweiz

Im "erzkatholischen" Spanien dürfen Homosexuelle heiraten und Kinder adoptieren. Keystone

Sagt das Schweizer Volk am 5. Juni Ja zum Partnerschafts-Gesetz, bedeutet dies keine Pioniertat.

Zahlreiche andere Länder kennen bereits eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Viele Länder gehen dabei wesentlich weiter, als die Schweiz dies nun will.

Die Spannweite der ausländischen Regelungen ist gross. Sie reicht von einfachen Verträgen ohne Einfluss auf den Zivilstand wie dem französischen Solidaritätspakt PACS bis hin zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle in den Niederlanden und Belgien.

Der Norden ging voran

Die Entwicklung begann vor gut 15 Jahren in Nordeuropa. Als erstes Land führte Dänemark 1989 eine registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ein. Seinem Beispiel folgten zwischen 1993 und 2002 Norwegen, Schweden, Island und Finnland. In Grossbritannien wird am 1. Dezember 2005 ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.

In Frankreich gibt es seit 1999 den “Pacte civil de solidarité” (PACS), in Deutschland seit 2001 das “Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft”. Keine eingetragene Partnerschaft kennen von den Schweizer Nachbarstaaten Italien und Österreich. In Österreich gibt es immerhin Anträge (vorab der Linken) zum Erlass eines Gesetzes.

In den USA polarisiert die gleichgeschlechtliche Partnerschaft: In den Bundesstaaten Connecticut und Vermont ist sie erlaubt und in Massachusetts wird die Heirat unter Homosexuellen oder Lesben toleriert. Genau dies verbieten 14 andere US-Bundesstaaten ausdrücklich.

Homosexuelle Ehepaare

Die Ehe geöffnet für Schwule und Lesben haben als erstes Land der Welt die Niederlande im Jahr 2001. 2003 ist ihnen Belgien gefolgt. In Spanien hat das Unterhaus als erste Kammer am vergangenen 21. April ein Gesetz angenommen, das die Ehen homosexueller Paare rechtlich in jeder Hinsicht jenen Heterosexueller gleichstellen soll. Auch in Kanada soll Gleichgeschlechtlichen die Heirat erlaubt werden.

Im Gegensatz zu Belgien erlauben die Niederlande (und künftig Spanien) homosexuellen “Ehepaaren” auch die Adoption. Hier sind zudem Lesben zur künstlichen Insemination zugelassen.

Generell erlaubt ist homosexuellen Paaren die Adoption sonst nur noch in Schweden, in einigen kanadischen Provinzen und in gewissen US-Staaten. In Dänemark, Island und neuerdings Deutschland ist aber die Stiefkind-Adoption möglich.

Mit dem strikten Verbot der Adoption und der künstlichen Fortpflanzung reiht sich die Schweiz unter die strengsten Länder ein.

Was anerkennt die Schweiz?

Im Prinzip wird die Schweiz die im Ausland gültigen Lebensgemeinschaften und Homosexuellen-Ehen als eingetragene Partnerschaften anerkennen. Dies gilt nicht für den französischen PACS und andere der vertragsrechtlichen Bindungen. Einzelwirkungen im Unterhalts-, Vertrags- oder Gesellschaftsrecht sind freilich auch hier möglich.

Denkbar ist, dass sich homosexuelle Partner wegen der Vielfalt der Regelungen in mehreren Staaten registrieren lassen. Grundsätzlich dürfte für die Schweiz die erste eingegangene Partnerschaft massgeblich sein. Im Einzelfall könnte aber auch auf den Willen des Paares abgestellt werden.

Was die Schweiz mit Sicherheit nicht will, ist ein “Eintragungstourismus”. Damit eine Partnerschaft hier eingetragen werden kann, muss deshalb mindestens ein Partner oder eine Partnerin Wohnsitz in der Schweiz oder das Schweizer Bürgerrecht haben.

swissinfo und Agenturen

Das neue Gesetz über die eingetragene Partnerschaft soll die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare verbessern, ohne aber die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichzustellen.

So sollen beispielsweise Adoptionen oder der Zugriff auf die Fortpflanzungsmedizin und damit eine klassische Familiengründung weiterhin nicht erlaubt sein.

Heute gibt es die eingetragene Partnerschaft bereits in drei Schweizer Kantonen (Genf, Zürich, Neuenburg). Rund 700 homosexuelle Paare sind in diesen Kantonen rechtlich anerkannt.

Zahlreiche andere Länder kennen bereits eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare.

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