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Eingeschränkte Transparenz

Die Öffentlichkeit soll besser an Dokumente der Verwaltung kommen. imagepoint

Bürgerin und Bürger sollen in der Schweiz ab Juli einfacher Zugang zu offiziellen Dokumenten der Bundesverwaltung erhalten. Ein Schritt hin zu mehr Vertrauen.

Kurzfristig sind vermutlich keine grossen Veränderungen zu erwarten. Einzig der Datenschutz-Beauftrage klagt über Mehrarbeit.

Das Justizministerium findet, dass das schweizerische Gesetz über den öffentlichen Zugang zu amtlichen Dokumenten weder sehr liberal noch besonders restriktiv sei – verglichen mit den Regeln in vergleichbaren Ländern.

“Das neue Gesetz will eine gläserne Verwaltung schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesämtern verbessern”, sagt Simone Füzesséry vom Bundessamt für Justiz.

Eine grundsätzliche Änderung in der bestehenden Praxis: offizielle Dokumenten könnten nicht mehr länger unter Verschluss gehalten werden. “Sie können im Prinzip vom Bürger eingesehen werden.”


Doch da beginnen schon die Einschränkungen. Beschränkt oder verweigert wird die Einsicht, wenn das betreffende Bundesamt eine Gefahr für die Sicherheit des Staates wittert oder wenn es laufende Verfahren betrifft. Der Bundesrat oder das Parlament sich in der Phase der Entscheidungsfindung sieht.

Das neue Gesetz gilt auch für die öffentlichen Dienste, wie Post oder Eisenbahn. Bereits die Nationalbank oder die Eidgenössische Bankenkommission sind jedoch vom Gesetz ausgenommen.

Kritiker hatten denn auch während der Debatte des Gesetzes in den Räten bemängelt, dass es zu viele Ausnahmen vom Grundsatz der Transparenz gebe.

Verwässerte Version

Beat Leuthardt, Autor und Rechtsexperte, bleibt skeptisch gegenüber dem, was das Gesetz – das mehr als zwei Jahrzehnte auf sich warten liess – in Wirklichkeit bringt.

“Es ist eine verwässerte Version des anfänglich angestrebten Gesetzes. Die Behörden haben sich mit Händen und Füssen gegen eine griffige Umsetzung gesträubt”, sagt er gegenüber swissinfo.

Leuthardt glaubt denn auch nicht, dass das Gesetz mehr Transparenz bringt. “Im besten Fall hat ein Beamter, der Informationen preisgibt, eine gesetzliche Grundlage dafür und Bürger und Bürgerin eine Handhabe um Einsicht zu erhalten.”

Leuthardt weist auch darauf hin, dass bisher dem Datenschutz nicht vollständig nachgelebt wurde.

“Auf den Datenschutz-Beauftragten wird mehr Arbeit zukommen, doch wurden ihm Mittel und Personal gestrichen.”

Leuthardts Kritik wird vom Datenschutz-Beauftragten Hanspeter Thür gestützt. Thür wird in all den Fällen vermitteln müssen, wo die Verwaltung den Zugriff auf Dokumente verweigert, der oder die Betroffene jedoch unbedingt Auskunft will.

Beschränkter Einfluss

Weder Leute, welche in gesetzlichen Dingen tätig sind noch die Journalisten glauben, dass das neue Transparenz-Gesetz grossen Einfluss auf ihre tägliche Arbeit haben wird.

“Im Prinzip begrüssen wir die Verbesserungen. Das Gesetz ist ein Schritt zur Kontrolle der Verwaltung”, sagt Michael Hüppi vom Schweizerischen Anwaltsverband.

“Rechtsvertreter hatten bei Gerichtsverfahren schon bisher Zugang zu den nötigen Dokumenten”, sagt Hüppi und fügt bei, dass der Einzelne etwa einen Vorteil habe, wenn er leichter auf Informationen bei Steuerangelegenheiten oder Straftaten im Strassenverkehr zugreifen könne.

“Ich denke, das Gesetz wird vor allem die Beziehungen zwischen Bürger und öffentlichen Einrichtungen verbessern.”

Nicht mehr Recherchen

Auch Martin Künzi vom Schweizer Presserat sieht keine unmittelbaren Auswirkungen in der Praxis und verweist auf Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen, die auf kantonaler Ebene eingeführt wurden. “Aber es könnte mittelfristig die Haltung der Verwaltung zu den Medien verändern.”

Hans Stutz, Herausgeber der Medienzeitschrift Klartext sieht das neue Öffentlichkeitsgesetz pragmatisch.

“Es liegt nun an den Journalisten und Herausgebern. Sie müssen für den erweiterten Zugang zu Dokumenten kämpfen. Notfalls auch vor Gericht”, sagt Stutz.

Er bezweifelt aber, dass es nun vermehrt Aufdeckungs-Journalismus geben wird.

“Medienschaffende, die umfassend recherchieren können, gibt es in der Schweiz nicht mehr viele. Die Verlagshäuser kürzen die Budgets und somit liegen aufwändige Recherchen nicht mehr drin.”

swissinfo, Urs Geiser
(Übertragung aus dem Englischen von Urs Maurer)

Das Parlament hat das neue Öffentlichkeitsgesetz im Dezember 2004 verabschiedet. Es tritt Anfang Juli 2006 in Kraft.

In der EU gibt es seit 2001 für den Rat, die Kommission und das Parlament ein solches Gesetz.

Zahlreiche Länder, namentlich Frankreich, Grossbritannien und Deutschland, aber auch die USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Südafrika kennen ähnliche Regeln im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung.

Schweden ist der Pionier: Das Land kennt die “gläserne Verwaltung” seit über 200 Jahren.

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