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Einspruch gegen Arbeitszeiten-Verstoss am Gotthard

Das Verfahren um den Verstoss gegen die Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung bei den Arbeiten für den Neat-Basistunnel am Gotthard geht in die nächste Runde. Der Baustellen-Leiter und sein Vorgesetzter haben gegen Geldbusse und Freiheits-Strafe Einspruch erhoben.

Der Baustellen-Leiter und sein Vorgesetzter aus Österreich wurden verurteilt, weil sie beim Bau des Zugangs-Stollens am Neat-Basistunnel nach Ansicht des Urner Staatsanwaltes Bruno Ulmi trotz einer Mahnung weiterhin massiv Überstunden angeordnet hatten. Auch hatten sie über die tatsächlich und die angeblich geleisteten Überstunden doppelt Buch geführt.

Die tatsächlich geleisteten Überstunden der Tunnelarbeiter waren dabei verdeckt als Prämie ausbezahlt worden. Die Tunnelbauer leisteten in der Zeit vom Januar bis im Juni des vergangenen Jahres 5’533 Überstunden.

Einspruch

Mit dem Einspruch der beiden Verantwortlichen der österreichischen Tunnelbau-Firma kommt es nun zu einer erneuten Anklage wegen Verstosses gegen die Ruhe- und Arbeitszeit-Verordnungen, wie der Ulmi am Montag (12.02.) sagte.

Der Einspruch sei am vergangenen Freitag erfolgt. Der mit einer auf zwei Jahre bedingten zehntägigen Freiheits-Strafe und einer Busse von 3’500 Franken bestrafte Baustellenleiter beantragt eine Reduktion der Busse sowie den Verzicht auf die Gefängnis-Strafe. Sein zu der selben Freiheits-Strafe und einer Geldbusse von 2’500 Franken verurteilter Vorgesetzter beantragt Freispruch..

swissinfo und Agenturen

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