Ermittlungen in Südafrika
Die Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit wegen verbotenem Nachrichtendienst und unerlaubter Lieferungen für das einstige Apartheid-Regime in Südafrika.
Seit vergangenem Samstag befinden sich je ein Vertreter der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei in Südafrika, sagte Bundesanwaltschafts-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer. Er bestätigte damit einen Bericht im Zürcher "Tages-Anzeiger".
Die Vertreter sollen dort im Rahmen eines internationalen Rechtshilfe-Verfahrens Akten sichten und Einvernahmen durchführen. Die beiden Ermittler werden an Ostern in der Schweiz zurück erwartet. Über das Ergebnis ihrer Südafrika-Reise will die Bundesanwaltschaft in der kommenden Woche informieren.
Keine Einzelheiten
Es wird nicht bekannt gegeben, wer in Südafrika einvernommen wird. Auf Einzelheiten wollte Wiedmer im "Tages-Anzeiger" nicht eingehen.
Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte 1999 auf Grund von Hinweisen ein Verfahren gegen unbekannt eröffnet. Südafrika selber hat inzwischen bereits einmal, im Mai 2000, der Schweiz Rechtshilfe gewährt.
Damals seien Vertreter der südafrikanischen Behörden in die Schweiz gereist und hätten der Bundesanwaltschaft Akten übergeben, sagte Wiedmer. In der Schweiz seien in der Zwischenzeit verschiedene Befragungen durchgeführt worden.
Auch hat die Bundesanwaltschaft nach einem längeren Hin und Her Geheimakten aus dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) einsehen können.
Untersuchung gegen Regli
Neben dem Ermittlungs-Verfahren gibt es derzeit in der Schweiz zwei weitere Untersuchungen über die Kontakte des Nachrichtendienstes mit Südafrika.
Das Verteidigungs-Ministerium, VBS, untersucht im Rahmen einer Administrativ-Untersuchung die Kontakte des früheren Chefs des Nachrichtendienstes, Peter Regli, in Südafrika sowie dessen Praxis bei der Aktenvernichtung.
Zudem hat die Geschäftsprüfungs-Delegation des Parlaments (GPD) neue Untersuchungen zu den Beziehungen des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika während des Apartheidregimes eingeleitet, nachdem neue Anhaltspunkte Zweifel an bestimmten Aussagen in dem von ihr 1999 veröffentlichten Bericht aufkommen liessen. Der Nationalrat hat am vergangenen 18. März die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungs-Kommission (PUK) abgelehnt.
Die GPD wollte zudem selber in Südafrika Abklärungen treffen. Der Bundesrat äusserte gegen dieses Vorhaben allerdings Bedenken.
swissinfo und Agenturen

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