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Ermittlungen zum Attentat von Luxor eingestellt

Die Schweizer Behörden haben Akte Luxor geschlossen. Am Freitag (10.03.) gab die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bekannt. Die Bundespolizei veröffentlichte gleichentags ihren Bericht über das Blutbad. Vieles bleibt ungeklärt.

Zwei Wochen nach dem Besuch von Aussenminister Joseph Deiss in Ägypten haben die Schweizer Behörden die Akte Luxor geschlossen. Am Freitag (10.03.) gab die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bekannt. Die Bundespolizei veröffentlichte gleichentags ihren Bericht über das Blutbad. Vieles bleibt ungeklärt.

Das Attentat

Am 17. November 1997 überfielen Terroristen beim Hatschepsut-Tempel in Luxor Touristen und richteten ein beispielloses Blutbad an: 58 Touristen wurden erschossen und erstochen, unter ihnen 36 Menschen aus der Schweiz. Auch vier oder fünf ägyptische Staatsangehörige kamen bei dem Attentat ums Leben; die genaue Zahl ist noch immer unklar.

Ein Attentäter wurde durch Komplizen umgebracht, die andern von der Polizei oder sie verübten Selbstmord. 26 Menschen wurden verletzt, darunter zwölf schweizer Staatsangehörige.

Die Ermittlungen der Schweiz

Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 13. Oktober 1998 ein Ermittlungsverfahren. Nach den seither erfolgten Abklärungen und den von den ägyptischen Behörden erhaltenen Auskünften gelangt die Bundespolizei laut Bericht zum Schluss, dass es innert nützlicher Frist nicht möglich ist, zusätzliche Informationen zu erhalten. Einzig die Befragung des mutmasslichen Auftraggebers Moustafa Hamza und allfällig weiterer beteiligter, aber unbekannter Komplizen könnte unter Umständen mehr Klarheit über die Motive bringen, die zum Massaker geführt haben. Die Bundespolizei hat deshalb beantragt, das Ermittlungsverfahren einzustellen.

Die Einstellung des Verfahrens hatte sich bereits beim Besuch von Aussenminister Deiss in Ägypten abgezeichnet. Deiss erklärte in Kairo, dass man die Luxor-Krise beigelegt habe.

Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wurde denn auch am 8. März eingestellt, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag bekannt gab. Der internationale Haftbefehl gegen den mutmasslichen Anstifter wird aber aufrechterhalten. Er stelle für die Einstellung des Verfahrens keinen Hinderungsgrund dar. Das Verfahren könne jederzeit wieder aufgenommen werden, sollten neue Tatsachen bekannt werden oder der Haftbefehl vollstreckt werden können, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Der Bericht der Bundespolizei

Der 36-seitige Polizeibericht zum Attentat von Luxor schildert die Ereignisse, die Schweizer Reaktionen sowie die Ermittlungsergebnisse, soweit sie heute bekannt sind. Der Bericht verstehe sich nicht als politische Würdigung, sondern versuche, Ablauf und Hintergründe des Attentats soweit als möglich aufzuklären, schreibt die Bundespolizei und hält fest: “Entgegen anderweitiger Behauptungen lassen die Ergebnisse der Untersuchung darauf schliessen, dass die Attentäter keine Geiselnahme planten, sondern möglichst viele Menschen töten wollten.”

Die Bundespolizei ist überzeugt, dass dieses Attentat nicht die Schweiz oder ihre Staatsangehörigen im Besonderen zum Ziel hatte. Das Hauptziel dieses Massakers war es gemäss Bericht, durch Schädigung des Tourismus die ägyptische Wirtschaft und die Regierung zu destabilisieren. “Dass der Grossteil der Opfer (mehr als die Hälfte) aus der Schweiz stammt, war ein tragischer Zufall”, heisst es im Bericht der Bundespolizei.

Die Anweisungen für das Attentat könnten aus Sicht der Bundespolizei von Hamza aus dem Sudan erfolgt sein. Hamza sei eine der wichtigsten Identifikationsfiguren der ägyptischen Terroristengruppierungen. Die Attentäter hätten Waffen russischer Bauart benutzt. Diese stammten mutmasslich aus Überfällen auf ägyptische Polizeiposten.

Die ägyptischen Behörden erwiesen sich gegenüber der Schweiz als nicht sehr kooperativ, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die im November und Dezember 1998 abgeschickten Rechtshilfeersuchen wurden am 10. Juni 1999 beantwortet. Die Antworten lieferten aber trotz gezielter Fragen keine neuen Erkenntnisse.

Die gerichtsmedizinischen Gutachten und die Befragungsprotokolle wurden nicht freigegeben. Ein Grund für die mangelnde Zusammenarbeit könnte die Warnung der Schweizer Regierung vor Ägyptenreisen gewesen sein. Die inzwischen durch die ägyptischen Behörden getroffenen Sicherheitsmassnahmen entsprechen heute dem notwendigen Stand, wie die Bundespolizei schreibt.

Offene Fragen

Zahlreiche Fragen bleiben auch nach Abschluss des Verfahrens offen. “Bis heute ist es unmöglich zu belegen, ob die Zahl von sechs Attentätern stimmt”, heisst es im Bericht der Bundespolizei. Die ägyptischen Behörden gehen davon aus, dass es sechs waren. Auch die Frage der verwendeten Waffen konnte nicht zufrieden stellend beantwortet werden. Laut Zeugen wurden die Opfer auch mit Stichwaffen angegriffen; im Fall der Schweizer Opfer wurden nur Schusswaffen benützt. Persönliche Gegenstände der Opfer bleiben verschwunden. Eine Chance, dass sie später einmal auftauchen, besteht laut Bundespolizei kaum.

swissinfo und Agenturen

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