Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Exil-Tibeter unglücklich über Unterstützung von Rechts

In China steht auf den Besitz der tibetanischen Fahne - dem Symbol der Unabhängigkeit - lange Haftstrafen. In China stehen sieben Jahre Strafe auf den Besitz der tibetischen Fahne - Symbol für ein freies Tibet.

Der chinesische Botschafter in der Schweiz ist wegen Verletzung des Antirassismus-Gesetzes angeklagt. Die Tibeter-Gemeinde will aber mit den Klägern nichts zu tun haben: Eingeleitet hat die Klage der SVP-Delegierte Philippe P. Mägerle.

Am Mittwoch (26.07.) wurde bekannt, dass die “Aktion für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker” Anzeige gegen den chinesischen Botschafter in der Schweiz und den Geschäftsführer des chinesischen Fremdenverkehrsamtes erstattet hat.

“Das Touristikbüro der Volksrepublik China in Zürich hat Druckschriften vertrieben, die für die Tibeter beleidigend sind, weil darin offener Rassismus ausgedrückt wird”, sagt Ernst R. Borer, Gründer und Präsident der “Aktion für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker”, gegenüber swissinfo.

Exil-Tibeter distanzieren sich

In der Schweiz lebt die grösste Gemeinde von Exil-Tibeterinnen und -Tibetern der westlichen Welt. Sie sind in mehreren Vereinen und Gruppen politisch aktiv. Allerdings: Die Klage ist nicht mit tibetischen Gruppierungen in der Schweiz abgesprochen. “Wir haben die Klage selbstständig eingereicht, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Tibeter über Drittpersonen vorgehen und ihnen so Probleme entstehen”, begründet das Präsident Borer.

Anders tönt es vom Präsidenten der “Gesellschaft Schweizerisch-Tibetanische Freundschaft”, Dicky Thetong: “Wir haben der Aktion deutlich erklärt, dass wir nichts mit ihnen zu tun haben wollen.” Sie hätte per E-Mail Kontakt mit der Exil-Tibeter-Organisation gesucht.

SVP-Delegierter bringt Stein ins Rollen

Die Klage ausgelöst hat Philippe P. Mägerle, Delegierter der SVP Genf. Er figuriert in der Klageschrift jedoch nur als Zeuge. “Ich habe die Aktion für das Selbstbestimmungrecht aller Völker informiert, nachdem mir vom Reisebüro der Volksrepublik China Broschüren zugeschickt wurden.” Die Klage habe dann die Gruppe eingereicht.

Mägerle ist Co-Präsident der “Vereinigung gegen Steuergeldverschwendung an die Städtepartnerschaft mit Kunming”. Die Vereinigung kämpft seit Sommer 2000 gegen die Kooperation von Zürich mit der südchinesischem Stadt Kunming. Die Partnerschaft sei zu teuer und aus aussenpolitischen Gründen nicht zu akzeptieren, schreibt das Komitee.

“Das hat miteinander gar nichts zu tun”, entgegnet Mägerle gegenüber swissinfo. Das sagt auch Borer: “Er wird als Zeuge in der Strafklage aufgeführt. Dass er sich in der Vereinigung exponiert, ist für uns nicht relevant.”

China müsste Immunität aufheben

Ob die Klage Erfolg haben wird, ist fraglich. Laut Muriel Berset vom Eidgenössischen Departement des Äusseren (EDA) liegt der Ball vorerst beim Kanton Zürich: Erst auf Begehren der kantonalen Behörden könnte das EDA von der Volksrepublik China verlangen, die diplomatische Immunität des Botschafters aufzuheben.

“Schweizerzeit”-Autoren fordern Anti-Rassismus

Dass die Klage ausgerechnet von einem SVP-Mann angestrengt wird und den Antirassismus-Artikel bemüht, mag erstaunen. Gerade das national-konservative Lager hatte vor der Einführung dieser Strafnorm 1995 diese als “Maulkorb” gebrandmarkt und sich dagegen gewehrt. Ausserdem schreiben Mägerle und Borer beide in der “Schweizerzeit”. In dieser Publikation zählte die “Gesellschaft für bedrohte Völker” in den letzten elf Jahren 204 Artikel, die sie den Kategorien Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus zuordneten.

Es stellt sich die Frage, ob Mägerle und Borer ein Beispiel für die Nutzlosigkeit der Antirassismus-Strafnorm aufstellen wollen. Mägerle will sich dazu nicht äussern. Auch Borer glaubt nicht an einen Missbrauch des Strafgesetzbuch-Artikels 261bis: “Daran haben wir in keiner Weise gedacht.” Trotzdem eröffnet er das Gespräch mit einem Hinweis, auf die Strafnorm: “Seit das Antirassismus-Gesetz eingeführt wurde, sind gewisse Äusserungen über andere Völker und Rassen verboten.”

Die Bezirksanwaltschaft Zürich, bei ihr wurde die Klage deponiert, will dazu keine Stellung beziehen: “Wir können die Absichten der Kläger nicht beurteilen”, sagt Sprecher Urs Broder.

Philippe Kropf

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft