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Filmgesetz: Hart erkämpfter Kompromiss gescheitert

Szenenbild aus "Beresina" von Daniel Schmid. Das neue Filmgesetz will mit Lenkungsabgaben ein vielfältiges Filmschaffen gewährleisten. Keystone

Der Ständerat hat ein neues Filmgesetz klar abgewiesen. Die Vorlage gleiche eher einem Polizei- als einem Kulturförderungsgesetz. Heftig umstritten war, wie die Film-Vielfalt gewährleistet werden könne. Die kleine Kammer beschloss als Erstrat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Der Appenzeller Ständerat Carlo Schmid konnte die Mehrheit seiner Kolleginnen und Kollegen überzeugen, dass das neue Filmgesetz zu dirigistisch sei. Um die Angebots-Vielfalt zu sichern, sieht das Gesetz verschiedene Instrumente vor. Stein des Anstosses war eine Abgabe, die erhoben werden kann, sobald die Vielfalt nicht mehr gewährleistet sei.

Dies sei subjektiv, war Bruno Frick (CVP/SZ) überzeugt: “Eine Lenkungsabgabe im Kulturbereich ist problematisch. Kulturförderung über eine Busse ist ein undenkbar ungeeigneter Weg.” Er wolle ein schlankes Rahmengesetz, das dem Staat möglichst wenig Interventions-Möglichkeiten bieten würde.

Hier doppelte Carlo Schmid, der den Rückweisungsantrag formuliert hat, nach: “Stellen Sie sich vor, die Verwaltung könnte einem staatlich subventionierten Museum vorschreiben, es müsste aus Liebe zur Schweiz und deren kultureller Vielfalt dauernd ein Hodler-Bild ausstellen oder appenzellische Volkskunst zeigen.”

Die Mehrheit der Ständeräte war überzeugt, dass sich filmerische Vielfalt besser über eine Selbstregulierung der Branche (Branchenvereinbarung) erreichen lasse statt mit staatlichen Vorschriften und Abgaben. Mit 27 zu 12 beschlossen die Räte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte die Ständerätinnen und -räte vergeblich, ihre Verantwortung wahrzunehmen und konstruktiv Änderungen am Gesetz vorzuschlagen. “Statt dessen haben sie einfach das Baby an den Bundesrat zurückgeschickt”, meinte eine sehr enttäuschte Kulturministerin nach dem Beschluss. Dies sei natürlich viel einfacher, als die Verantwortung zu übernehmen für die verschiedenen Haltungen.

Bundesrätin Dreifuss interpretierte die Zurückweisung als Sieg der Film-Lobbyisten. Es sei eine Absage an einen hart umkämpften Kompromiss. Sie sieht keinen grossen Handlungs-Spielraum mehr.

Das Gesetz wird nun – trotz Rückweisung an die Regierung – vom Nationalrat besprochen – voraussichtlich in der Sommer- oder Herbstsession. Dieser entscheidet, ob auch er das neue Filmgesetz an den Bundesrat zurückweisen will.

Das neue Filmgesetz soll die Schweizer Filmproduktion und -förderung regeln und Bestimmungen aus dem Jahre 1962 ablösen.

Ruth Bossart, Lugano

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