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Einheitskrankenkasse an der Urne

Um die Bedürfnisse des Stimmvolks zu hören gibt es nichts Konkreteres als das Verdikt der Abstimmung.

Die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" verlangt eine einzige Krankenkasse für die Grundversicherung und nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festgelegte Prämien.

Weil die Volksinitiative eine Änderung in der Bundesverfassung bedingt, kommt die Vorlage am 11. März automatisch vor das Stimmvolk.

Jede im Land wohnhafte Person in der Schweiz muss obligatorisch bei einer Krankenkasse versichert sein.

Dies schreibt das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) seit 1996 vor.

Diese Grundversicherung, die den Zugang zu medizinischen Behandlungen garantiert, wird von rund 90 verschiedenen Kassen angeboten.

Finanziert werden die Leistungen solidarisch über Prämien und Kostenbeteiligung der Versicherten (Selbstbehalt) sowie zu rund einem Drittel aus staatlichen Prämienverbilligungen an Personen mit niedrigen Einkommen.

Die Volksinitiative “Für eine soziale Einheitskrankenkasse” verlangt nun einen Systemwechsel in zwei Bereichen: Nur noch eine Krankenkasse für die ganze Schweiz und abgestuft nach Prämien entsprechend dem Einkommen und Vermögen der Versicherten.

Einheitskasse

Die Initiative, die im Dezember 2004 mit 111’154 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, verlangt einen Systemwechsel in der Krankenversicherung.

Für die Grundversicherung soll nur noch eine nationale Krankenkasse verantwortlich sein, nach dem Modell der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zusatzversicherungen wären von diesen Massnahmen nicht betroffen und weiterhin frei wählbar.

Dank einer einzigen Verwaltung sollen jährlich Kosten von mindestens 300 Millionen Franken eingespart werden. Zudem würde eine einzige Kasse den Wettbewerb zwischen den Kassen und die Jagd auf so genannte “gute Risiken” beenden, betont das Initiativ-Komitee.

Eine transparente Verwaltung mit Beteiligung von Behörden, Leistungserbringern und Interessenvertretern der Versicherten soll es erlauben, das Gesundheitssystem effizienter zu steuern.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Neues Prämienmodell

Die Volksinitiative sieht daneben eine zweite Neuheit vor: Beiträge nach Einkommen und Vermögen der Versicherten statt der heutigen Kopfprämie. Die Höhe der kantonal einheitlichen Prämien soll das Parlament bestimmen können.

Dieser Systemwechsel war bereits einmal dem Stimmvolk vorgelegt worden. Am 18. Mai 2003 hatte dieses die damalige Gesundheitsinitiative mit 72,8% Nein-Stimmen klar verworfen.

Bundesrat und Parlament dagegen

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments lehnen die Initiative ab. Sie würde ihre laufenden Bestrebungen für kostendämpfende Massnahmen blockieren.

Die Initiative helfe nicht mit, den Anstieg der Kosten und Prämien besser in den Griff zu bekommen. Mit einer Einheitskasse ohne Wettbewerb würden zusätzliche Kostensteigerungen drohen.

Prämien nach Einkommen und Vermögen kämen der Schaffung einer neuen Steuer gleich. Mit der heutigen Prämienverbilligung für Personen mit niedrigen Einkommen werde bereits ein sozialer Ausgleich geschaffen.

Pro und Kontra

“Die Vielfalt bringt eigentlich nichts anderes als Kosten”, sagt die grüne Nationalrätin Franziska Teuscher, Mitglied des Initiativkomitees, gegenüber swissinfo. “In der Grundversicherung kann man überall das Gleiche beziehen.” Momentan jagten die Kassen mit teuren Kampagnen den “guten Risiken” nach; Jungen Menschen, meist Männern.

Toni Bortoluzzi, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), widerspricht: “Die Aufhebung der Kassenvielfalt fördert ganz eindeutig die Gleichgültigkeit”, sagt er. “Die Monopol-Situation begünstigt die Zweiklassen-Medizin.” Reiche würden sich ausserhalb des staatlichen Systems Leistungen abholen, glaubt er.

Auch die Prämien nach Einkommen und Vermögen seien nicht der richtige Weg, so Bortoluzzi. Bereits heute würden rund 45% der grundversicherten Kosten durch Steuergelder finanziert.

“Zweitens haben wir ein ausgewogenes Prämienverbilligungs-System, das sehr direkt dort, wo es notwendig ist, Einkommensschwache unterstützt, um die Kopfprämienbelastung zu mindern.”

Doch für Teuscher ist genau das “ein Beweis dafür, dass unser heutiges Finanzierungs-System sehr asozial ist”. Zudem gibt sie zu bedenken, dass heute “drei sehr erfolgreiche Modelle” auf Bundesebene existieren.

Die Arbeitslosen-Versicherung, die AHV und die Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt (SUVA). “Es ist also nicht so, dass Monopole immer nur negative Folgen haben”, betont sie.

Volks- und Ständemehr entscheidet

Da eine Volksinitiative immer eine Änderung in der Bundesverfassung bedingt, sind am 11. März das Volks- und das Ständemehr ausschlaggebend.

Bei einer Annahme der Vorlage soll die Einheitskrankenkasse ihre Arbeit spätestens nach drei Jahren aufnehmen, also bis 2010.

swissinfo, Christian Raaflaub

Damit eine Volksinitiative zur Abstimmung kommt, sind in der Schweiz 100’000 gültige Unterschriften nötig.
Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmenden, die Volksinitiative “Für eine soziale Einheitskrankenkasse” abzulehnen.
Der Nationalrat (grosse Kammer) hat das Volksbegehren mit 122 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt,
der Ständerat (kleine Kammer) mit 34 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Grundsätzlich müssen nur Personen mit Domizil in der Schweiz obligatorisch versichert sein.

Bei einer Auswanderung kann die Krankenversicherung theoretisch aufrecht erhalten bleiben, die meisten Versicherer bieten diese Möglichkeit aber nicht an.

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland gibt es nach wie vor kaum gesetzliche Grundlagen, um von schweizerischen Krankenversicherern eine Deckung zu bekommen.

Die Kassen haben die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, Produkte für Auslandschweizer anzubieten.

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