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Mietrecht: Zurück zum Start

Die Mieten bleiben an den Hypothekarzins angekoppelt. Keystone

Die Angst vor stetig steigenden Mieten und die unbekannte neue Vergleichsmiete dürften den Ausschlag zum deutlichen Nein zum neuen Mietrecht gegeben haben.

Das Schweizer Stimmvolk hat mit 64% Nein gesagt zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Mietverhältnisse.

Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern. Rund 70% der Bevölkerung lebt hier zur Miete. Daher sind Mietsachen ein Thema, das viele direkt betrifft. Doch bisher hatten mieterfreundliche Vorlagen einen schweren Stand.

Drei Jahre lang war im Parlament um die Änderung der mieterelevanten Artikel im Obligationenrecht gerungen worden. Das neue Modell sah vor, die Mietzinse von den Hypothekarzinsen abzukoppeln und an die Teuerung, also den Index der Konsumentenpreise, anzubinden.

Angst vor Mietpreisspirale

Nach Meinung der Mieterverbände hätte diese Anbindung zu stetig steigenden Mieten geführt. Das Argument, dass es nie mehr zu Mietzinssenkungen kommen würde, scheint gegriffen zu haben.

Ausserdem hatte wohl die Tatsache gegen die Revision gespielt, dass die Löhne vieler Arbeitnehmender nicht automatisch der Teuerung angepasst werden. Warum sollten dann ihre Vermieter diese per Gesetz erhalten.

Ein weiterer Streitpunkt war die so genannte Vergleichsmiete, an der ein Mietzins vergleichbarer Wohnräume gemessen worden wäre. Mietzinse, die über 15% höher als die Vergleichsmiete gewesen wären, hätten als missbräuchlich gegolten.

Da nun aber die Mieten jedes Jahr gestiegen wären und bei Mieterwechsel und Handänderungen Aufschläge erlaubt gewesen wären, hätte auch diese Vergleichsmiete stetig zugenommen. Die Gegnerschaft sprach dabei von einer Mietzinsspirale. Anscheinend ein weiteres schlagendes Argument, das zum Erfolg des Referendums gegen die Gesetzesänderung führte.

Gegner höchst erfreut

Hoch erfreut zeigte sich die Gegnerseite: Die Befürworter hätten zu viele Erhöhungsmöglichkeiten für den Mietzins kumulieren wollen und dies ohne Gegenleistung des Vermieters, betonte der sozialdemokratische Nationalrat Rudolf Strahm, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Deutschschweiz, in einer ersten Stellungnahme.

Von Befürworterseite kam die Einschätzung, dass man Mühe gehabt habe, den Mitgliedern zu erklären, dass die Abkoppelung langfristig nicht zu einer Verschlechterung der Renditen führe.

Er habe eine derart klare Ablehnung der Mietrechts-Revision nicht erwartet, sagte Rolf Hegetschweiler, Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbands Schweiz. Nach dem Nein des Volkes bleibe der Schweiz ein kompliziertes Mietrecht. Dieses werde nun wohl auf Jahre hinaus zementiert.

Damit stehen beide Seiten wieder am Anfang. Dass die Mietzinse in Zukunft von den Hypothekarzinsen abgekoppelt werden sollen, darin sind sich alle einig. Die Frage wird nun sein, zu wie viel Prozent diese an die Teuerung angebunden werden.

Für die Mieterverbände gerechtfertigt wären 60-80%. Faire Renditen für die Vermieter müssten möglich sein, spekulative Preiserhöhungen sollten aber verhindert werden.

swissinfo, Christian Raaflaub

Im Mietrecht bleibt alles beim Alten. Das Volk hat am Wochenende deutlich die Gesetzesrevision abgelehnt, nach der die Mieten neu statt an den Hypothekarzins hauptsächlich an die Teuerung gebunden werden sollten.

Nach dem Vorschlag von Parlament und Regierung hätten die Hausbesitzer die Mieten einmal jährlich voll der Teuerung anpassen dürfen.

Bei einer Teuerung von mehr als fünf Prozent während zweier Jahre in Folge hätte der Bundesrat die Überwälzung begrenzt.

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