Fleischexport in die EU wird einfacher
Der Ministerrat der EU-Staaten hat am Donnerstag grünes Licht für eine Anpassung des bilateralen Landwirtschafts-Abkommens mit der Schweiz gegeben.
Die Schweizer Fleischexporte, aber auch die Ausfuhr von Fisch, Honig und Eiern in die Europäische Union werden künftig vereinfacht.
Der Vereinfachung der Fleischexporte aus der Schweiz in die EU steht nichts mehr im Weg. Der Ministerrat der EU- Staaten gab am Donnerstag Grünes Licht für die entsprechende Anpassung des bilateralen Landwirtschaftsabkommen.
Mit dem in Brüssel getroffenen Entscheid akzeptiert die Europäische Union die Gleichwertigkeit der Schweizer Massnahmen im Lebensmittelrecht und bei der Seuchenprophylaxe für tierische Produkte.
Formelle Bestätigung folgt
Konkret bedeutet der Beschluss, dass künftig bei aus der Schweiz in die EU importiertem Fleisch, Fisch, Honig oder Eier kein Veterinärzeugnis mehr notwendig ist, was die Einfuhr der Waren vereinfacht.
Bei den Milchprodukten wurde diese Gleichwertigkeit bereits vor einem Jahr erreicht, was den Export von Schweizer Käse in die EU wesentlich angekurbelt hat.
“Wir gehen davon aus, dass die Erleichterungen am 1. Januar in Kraft treten”, sagte Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet).
Formell muss der Gemischte Veterinärausschuss Schweiz – EU am 1. Dezember die beidseitig getroffenen Beschlüsse noch bestätigen. Der Bundesrat hatte das Paket der notwendigen Verordnungsänderungen Mitte November verabschiedet.
Schlachttiertransporte: Regelung später
Noch offen ist die künftige Regelung von internationalen Schlachttiertransporten. Denn bei gegenseitiger Anerkennung der Massnahmen gegen Seuchen lässt sich das bestehende Verbot so nicht mehr aufrecht erhalten, es bräuchte eine neue gesetzliche Grundlage. Diese wird vom BVet angestrebt, wie es im Sommer bekannt gegeben hatte.
Ob die EU sich da beweglich zeigt, wird sich am 1. Dezember zeigen. Dass die EU-Staaten den Handelserleichterungen zustimmten, ohne gleichzeitig die Aufhebung des Transportverbots zu verlangen, könnte ein Hinweis für mögliche Verhandlungsbereitschaft sein.
Womit feststeht, dass das Transportverbot über den 1. Januar 2007 hinaus gelten wird.
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Bilaterale Abkommen
De facto kaum Fleisch-Export in die EU
“Der Fleischexport der Schweiz steht mit Ausnahme des Bündnerfleisches und gewissen Spezialitäten bei Null; im Gegensatz zum Käseexport”, sagte Rolf Büttiker, Ständeratspräsident und Präsident der Schweizerischen Fleischfachverbände in einem Gespräch mit der Zeitung “Schweizer Bauer”.
Die Schweiz müsse sich da nichts vormachen, der Aufbau eines Exportmarktes werde Zeit beanspruchen, sagte Büttiker.
Die Fleischfachverbände und der Bauernverband wollen denn auch ein gemeinsames Exportförderungsprojekt starten.
swissinfo und Agenturen
Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist Teil der bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vom 1. Juni 2002.
Das Landwirtschafts-Abkommen vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU. Dies einerseits durch die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, andererseits durch den Abbau von Zöllen.
Im Rahmen eines Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen werden die technischen Vorschriften in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse als gleichwertig anerkannt.
Ein erleichterter Marktzutritt durch Zollabbau findet für jene Agrarprodukte statt, an denen die Parteien ein besonderes Interesse haben.
Das Agrarabkommen bietet der Schweizer Landwirtschaft einen verbesserten Zugang in jenen Bereichen, wo sie vergleichsweise wettbewerbsfähig ist, zum Beispiel bei den verarbeiteten Milchprodukten und Käse oder bei Frischprodukten wie Obst und Gemüse.
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