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Fluglotsenmörder kommt nach vier Jahren frei

Vitali Kalojew (rechts) bei der Gedenkstätte der Opfer von Überlingen, ein Jahr, vor seiner Tat. Keystone

Der Russe, der 2004 einen Fluglotsen von Skyguide erstochen hat, muss aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ab.

Da der 51-jährige Vitali Kalojew zwei Drittel von seiner fünfeinviertel-jährigen Zuchthausstrafe abgesessen hat, kommt er nächstens frei.

Das Bundesgericht stellte fest, dass angesichts der Brutalität der Tat eigentlich eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren angemessen wäre.

Die wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit zuerst auf acht und in zweiter Instanz gar auf fünfeinviertel Jahre gesenkte Strafe wegen vorsätzlicher Tötung wurde denn auch von zwei Bundesrichtern als zu mild beurteilt.

Sie machten geltend, der Russe habe mit einer Eskalation rechnen müssen, als er sich entschlossen habe, den Fluglotsen in der Schweiz aufzusuchen. Als er dann vom Fluglotsen ohne die erwartete Entschuldigung weggewiesen worden sei, habe er tatsächlich durchgedreht und sein Opfer erstochen.

Verminderte Schuldfähigkeit

Der Russe habe somit nach einer ersten Phase mittlerer Zurechnungsfähigkeit die in einer zweiten Phase stark verminderter Zurechnungsfähigkeit ausgeführte Tat selbst verschuldet.

Es sei auch an die junge Familie des getöteten 36-jährigen Dänen zu denken, erklärte der Gerichts-Referent.

Die Mehrheit der Richter hielt allerdings eine “Actio libera in causa”, also die selbst verschuldete Herbeiführung eines Zustands, nicht für gegeben. Das Strafmass von fünfeinviertel Jahren sei unter den gegebenen Umständen der stark verminderten Schuldfähigkeit gerechtfertigt.

Der Antrag der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die eine Rückweisung des Urteils oder eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren beantragt hatte, wurde mit drei gegen zwei Stimmen abgelehnt.

Keine Strafsenkung

Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag des Russen, seine Strafe nochmals – auf vier Jahre – zu senken. Ebenfalls einstimmig lehnten die Lausanner Richter sodann die Beschwerde gegen die Mitte August 2007 von der Strafkammer des Obergerichts verfügte Haftentlassung ab.

Der Russe kommt somit unverzüglich frei. Eigentlich hätte er bereits am 24. August nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe freigelassen werden sollen.

Wann genau Kalojew freikommt, kann das Zürcher Amt für Justizvollzug nicht sagen. Man könne zum Fall erst Stellung nehmen, wenn das Urteil des Bundesgerichtes schriftlich beim Amt eingetroffen sei.

Dies dürfte am Dienstag oder Mittwoch nächster Woche der Fall sein.

Unzufriedener Staatsanwalt

Der Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder bedauert den Entscheid des Bundesgerichts. Für die Hinterbliebenen sei das Strafmass nicht nachvollziehbar. Damit werde der Gerechtigkeit nicht geholfen.

Weil das Urteil von den Bundesrichtern mit 3 zu 2 Stimmen gefällt worden sei, also ein Mehrheitsentscheid sei, könne man für die Zukunft hoffen, sagte Weder weiter. Er hoffe sehr, dass bei künftigen Urteilen den psychiatrischen Gutachten nicht mehr ein “derart überrissenes Gewicht zukomme”.

Frau und Kinder verloren

Der heute 51-jährige Russe hatte den Skyguide-Lotsen für das Flugzeugunglück vom 1. Juli 2002 bei Überlingen und damit für den Tod seiner Frau und seiner beiden Kinder verantwortlich gemacht.

Am 24. Februar 2004 erstach er den 36-jährigen Dänen an dessen Wohnort. Beim Unglück von Überlingen waren 71 Menschen umgekommen, darunter 49 Kinder und Jugendliche.

Verantwortlichkeits-Prozess

Im Prozess um die Verantwortlichkeiten vor dem Bezirksgericht Bülach waren Anfang September vier der acht angeklagten Skyguide-Mitarbeiter schuldig gesprochen worden. Drei Kadermitglieder erhielten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung bedingte Freiheitsstrafen von je zwölf Monaten.

Ein vierter Angeklagter erhielt aus dem selben Grund eine bedingte Geldstrafe. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Katastrophe hätte verhindert werden können. Die Betroffenen akzeptierten die Urteile.

swissinfo und Agenturen

1.7.2002: Eine Passagiermaschine der Bashkirian Airlines kollidiert mit einem Frachtflugzeug der DHL bei Ueberlingen. 71 Menschen werden getötet.

24.2.2004: Vitali Kalojew, der beim Unglück Frau und Kinder verlor, ersticht den Fluglotsen von Skyguide, der bei dem Absturz Dienst hatte.

26.10.2005: Ein Zürcher Gericht befindet den Russen aus Nordossetien der vorsätzlichen Tötung des Fluglotsen für schuldig und verurteilt ihn zu 8 Jahren Zuchthaus.

18. Dezember 2006: 30 Opferfamilien werden Entschädigungen im Zuge eines Schweizer Staatshaftungs-Verfahren zugesprochen. Angehörige der anderen 41 Opfer haben bereits im Zuge eines aussergerichtlichen Vergleichs Schadenersatz aus dem gemeinsamen Pool erhalten.

8. November 2007: Weniger als vier Jahre nach der Tötung des Skyguide-Fluglotsens kommt der russische Täter frei. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ab.

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