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Fristenregelung

Die Fristenregelung verlangt ein eingehendes Gespräch durch den Arzt oder die Ärztin. Die CVP verlangt eine zusätzliche unabhängige Beratung. Keystone Archive

12'000 Schwanger-schafts-Abbrüche pro Jahr - trotz Verbot. Das Gesetz soll der Realität angepasst werden.

Wird eine Frau schwanger und will oder kann das Kind aus verschiedenen Gründen nicht austragen, so soll sie künftig innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft diese straffrei abbrechen können.

Dieser Vorschlag ist ein Kompromiss, der nach jahrelangen Diskussionen im Parlament nun dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.

Notlage und Gespräch

Bedingung für einen straffreien Schwangerschafts-Abbruch ist eine Notlage, welche die Schwangere schriftlich geltend machen muss. Vor einem Abbruch muss zudem der Arzt oder die Ärztin ein eingehendes Gespräch mit der Frau führen und sie auf Beratungs- und Hilfsstellen aufmerksam machen.

Will eine Frau nach der 12. Woche die Schwangerschaft abbrechen, so ist das nur möglich, wenn dadurch eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abgewandt werden kann – entsprechend der heutigen Regelung.

Kantone bezeichnen dem revidierten Gesetz zufolge die Spitäler und Praxen, welche Schwangerschafts-Abbrüche durchführen. Und: Nach wie vor müssen die Krankenkassen die Kosten eines Schwangerschafts-Abbruchs übernehmen.

Recht auf Selbstbestimmung versus Recht auf Leben

“Der Schutz des Embryos kann nicht gegen den Willen der Frau garantiert und gesichert werden”, ist die Sozialdemokratin und Initiantin der Fristenregelung Barbara Haering überzeugt.”Die schwangere Frau und der Embryo haben eine symbiotische Beziehung und können deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.”

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) will mit einer zusätzlichen Beratung dem werdenden Leben eine Chance geben. “Dieses werdende Leben als solches ist bereits verfassungsrechtlich geschützt, aber es kann selbst für sich nicht sprechen. Im Rahmen einer derartigen Beratung besteht die Möglichkeit auf diese Aspekte einzugehen”, erklärt Jean-Michel Cina das Nein der CVP zur Fristenregelung.

Widerstand aus verschiedenen Lagern

Gegen die Revision wurde von der CVP und auch von den Lebensrechts-Organisationen “Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind” und “Ja zum Leben” das Referendum ergriffen.

Die CVP Schweiz wehrt sich nicht prinzipiell gegen die Fristenregelung, sondern möchte ihr so genanntes “Schutzmodell” durchsetzen. Dieses verlangt eine zusätzliche externe Pflichtberatung. Bei der Parolenfassung haben die CVP-Frauen jedoch beschlossen, die Fristenregelung zu unterstützen.

Die Lebensrechts-Organisationen wehren sich prinzipiell gegen den Schwangerschafts-Abbruch. Für sie ist “die Abtreibung immer ein Akt der Gewalt”. Im Zentrum ihrer Argumentation steht das Recht auf Leben. Sie fordern ein striktes Abtreibungsverbot und haben deshalb die Initiative “für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not” lanciert. Diese Initiative kommt gleichzeitig wie die Fristenregelung zur Abstimmung.

Das Parlament, die Regierung und die Kirchen

Im Parlament wurde lange über die Fristenregelung gestritten. Schliesslich stimmte der Nationalrat, die Volkskammer, mit 107 zu 69 Stimmen bei 9 Enthaltungen für die Fristenregelung. Die Kleine Kammer, der Ständerat, stimmte mit 22 zu 20 Stimmen knapp für die neue Regelung.

Für die Fristenregelung stimmten im Parlament die Grünen, die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen und die Freisinnigen. Gegen die Fristenregelung stimmte die CVP und ein grosser Teil der Schweizerischen Volkspartei.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Fristenregelung eine sinnvolle und ausgewogene Lösung für die schwierige Frage des Schwangerschafts-Abbruchs bringt. Der Grund: Die betroffene Frau kann selbst entscheiden. Man wolle “helfen statt richten”, so die Argumentation der Regierung.

Die Kirchen spielen bei der Frage des Schwangerschafts-Abbruchs eine spezielle Rolle. Die Schweizerische Bischofskonferenz ist gegen die Fristenregelung, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund befürwortet sie.

Rebecca Vermot

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