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Früherer Post-Direktor Rey soll wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor Gericht

Dem früheren Generaldirektor der Schweizer Post, Jean-Noel Rey (Bild), soll wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung der Prozess gemacht werden. Vom Verdacht des Amtsmissbrauchs wurde Rey hingegen entlastet, wie sein Anwalt am Donnerstag (01.03.) mitteilte.

Dem früheren Generaldirektor der Schweizer Post, Jean-Noel Rey (Bild), soll wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung der Prozess gemacht werden. Vom Verdacht des Amtsmissbrauchs wurde Rey hingegen entlastet, wie der Anwalt Reys am Donnerstag (01.03.) mitteilte. Mit Rey soll auch dessen früherer Stellvertreter angeklagt werden.

Laut der Mitteilung des Anwalts des 1998 zurückgetretenen Post-Chefs blieb es bei der knapp einjährigen Untersuchung durch den bernischen Untersuchungsrichter Jürg Zingle einzig beim Vorwurf einer nicht rechtmässigen Darlehensgewährung an den Berner Anwalt Walo C. Ilg.

In diesem Fall habe der Untersuchungsrichter die Akten wegen des Tatbestands der ungetreuen Geschäftsbesorgung eventuell wegen ungetreuer Amtsführung an das Strafeinzelgericht Bern-Laupen überwiesen. Mit Rey soll sich nach dem Antrag des Untersuchungsrichters auch dessen früherer Stellvertreter Peter Sutterlüti vor Gericht verantworten müssen.

Alle anderen Vorwürfe, die die Bundesanwaltschaft in ihrem Ermittlungsverfahren gegen Rey erhoben hatte, haben sich laut der Mitteilung von Reys Anwalt als unbegründet erwiesen. Der Anwalt kritisierte in diesem Zusammenhang das Vorgehen der früheren Bundesanwältin Carla Del Ponte. Obwohl die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft keine konkreten Vorwürfe gebracht hätten, habe die Bundesanwaltschaft im Januar 1999 erklärt, der Verdacht auf mehrfache ungetreue Amtsführung habe sich bestätigt. Die Bundesanwaltschaft delegierte das Verfahren damals an den Kanton Bern.

Bei dem verbleibenden Vorwurf gegen Rey und dessen ehemaligen Stellvertreter geht es um einen Vorgang vom Dezember 1994: Damals wurde der Anwalt Ilg von der Post treuhänderisch als alleiniger Verwaltungsrat der MT Mondial Transport AG und der MT Services AG eingesetzt. Gleichzeitig erhielt er ein Darlehen von 100’000 Franken zur Deckung allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche gegen ihn.

Im Januar 1995 fand das Finanzinspektorat der PTT heraus, dass Ilg seit November 1993 mehrfach betrieben worden war. Im Juni des gleichen Jahres hoben Rey und Ilg den Darlehensvertrag auf. Ilg konnte 50’000 Franken mit noch zu erbringenden Leistungen verrechnen und musste den Rest in zwei Raten zurückzahlen.

Der vom Departement Leuenberger mit der Klärung der Darlehensgewährung beauftragte Zürcher Professor Niklaus Schmid kam im Mai 1998 zum Schluss, dass unter Umständen ein dringender Tatverdacht auf ungetreue Amtsführung gegeben sei. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entschied aber aufgrund weiterer Abklärungen, dass mangels Vorsatz keine strafbare Handlung vorliege, und sah von einer Anzeige ab.

Jean-Noel Rey hatte Ende Juni 1998 nach acht Jahren Tätigkeit sein Pult als Post-Generaldirektor geräumt. Gegen ihn wurden Vorwürfe wegen Vetternwirtschaft erhoben. Rey war als Post-Generaldirektor auch über die Affäre um Urs Haymoz gestolpert – jenen stellvertretenden Generaldirektor, der sein Amt nicht antreten konnte und in der Folge grosszügig abgefunden wurde.

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