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Gelder des Salinas-Clans bleiben gesperrt

14. Juni 2005: Raul Salinas verlässt in Begleitung seiner Familie das Gefängnis von Almoloya, Mexiko. Keystone

Die seit November 1995 auf Schweizer Bankkonten blockierten Gelder von Raul Salinas, dem Bruders des mexikanischen Ex-Präsidenten, bleiben gesperrt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat eine Beschwerde der Frau von Raul Salinas abgewiesen. Mit dem Entscheid soll der mexikanischen Justiz die Einziehung der Gelder ermöglicht werden.

Vor fünf Jahren hat die Schweiz den Fall Salinas an die mexikanische Justiz abgetreten. Zuvor war es weder der Genfer Justiz noch der Bundesanwaltschaft gelungen, den Verdacht der Geldwäscherei gegen Raul Salinas zu erhärten.

Die vor 12 Jahren beschlagnahmten Gelder in der Höhe von inzwischen über 130 Mio. Dollar blieben aber gesperrt. Das Bundesgericht in Lausanne hatte sich letztmals im Herbst 2003 gegen eine Freigabe der Gelder ausgesprochen.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona ging es um eine Beschwerde gegen das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, das eine teilweise Deblockierung der Gelder im Falle von Paulina Castañon und eines Trusts abgelehnt hatte.

Gelder können länger als 12 Jahre gesperrt bleiben

Die Frau von Raul Salinas machte unter anderem geltend, dass die Dauer der Sperre gegen die verfassungsmässige Eigentumsgarantie und das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstosse.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts lehnte den Rekurs aber ab. Die Richter verwiesen unter anderem auf die Komplexität des Falls und auf den Umstand, dass die Dauer des Verfahrens nicht auf Versäumnisse des Untersuchungsrichteramts zurückzuführen sei.

Mit 12 Jahren sei die Dauer der Kontensperre überdies noch weit von den über 20 Jahren entfernt, die im Falle der philippinischen Marcos-Gelder vom Bundesgericht als kritische Grenze bezeichnet worden sei.

Rechtskräftiger Entscheid in Mexiko?

Das Bundesstrafgericht forderte den Untersuchungsrichter und das Bundesamt für Justiz aber auf, das Vorankommen des Straf- und Einziehungsverfahrens in Mexiko aufmerksam zu verfolgen.

Neben dem von der Schweiz übernommenen Geldwäschereiverfahren geht es in Mexiko auch um den Vorwurf, Raul Salinas habe während der Präsidialzeit seines Bruders Carlos Salinas de Gortari rund 200 Mio. Dollar an staatlichen Geldern veruntreut und auf Konten ins Ausland geschafft.

Um auf dem Rechtshilfeweg eine Freigabe der Gelder in der Schweiz zu erreichen, muss Mexiko einen rechtskräftigen Einziehungsentscheid vorweisen können. Die Schweiz könnte nur dann einen Teil der Gelder selber einziehen, wenn es in Mexiko zu einer Verurteilung von Raul Salinas wegen Drogenhandels käme.

Der Versuch der damaligen Bundesanwältin Carla Del Ponte, die Salinas-Gelder einzuziehen, war 1999 mangels Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gescheitert.

swissinfo und Agenturen

Der Schweizer Teil der Salinas-Affäre begann 1995.

In dem Jahr eröffnete die damalige Schweizer Bundesanwältin Carla Del Ponte eine Untersuchung gegen Raul Salinas.

Er wurde in der Schweiz der Geldwäscherei verdächtigt.

Das Geld soll aus dem Drogenhandel gekommen sein. Die mexikanische Justiz vermutet allerdings, dass das in der Schweiz angelegte Geld veruntreute Staatsgelder sein könnten.

Der Schweizer Justiz ist es nicht gelungen, den Verdacht gegen Salinas zu erhärten.

Salinas sass von 1995 bis 2005 in Mexiko eine Gefängnisstrafe ab. Er wurde für schuldig befunden, den Mord an seinem Schwager und Generalsekretär der Partei Institutionalisierte Revolution (PRI) angeordnet zu haben.

Weltweit werden jedes Jahr gemäss der UNO und der Weltbank 800 bis 2000 Mrd. Dollar mit illegalen Aktivitäten (Kriminalität, Korruption, Drogenhandel) verdient.

Dies entspricht etwa 2-5% des Bruttoinlandprodukts (BIP) aller der internationalen Gemeinschaft angehörenden Länder.

In den Entwicklungsländern werden jedes Jahr zwischen 20 und 40 Mrd. Dollar illegal ausser Landes geschafft.

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