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Geldwäsche: Die Massnahmen der Banken

Dass Banken Regeln gegen die Geldwäscherei einführen wollen war bekannt. Am Montag (31.10.) wurden die Banken konkret: 11 neue Regeln sollen dem Waschen von Potentatengeldern einen Riegel schieben.

Elf internationale Banken, unter ihnen die die UBS und die CS, haben sich auf gemeinsame Grundsätze geeinigt: Der “Wolfsberger-Richtlinien” genannte Ehrenkodex umfasst Regeln für den Privat Banking-Bereich. Wichtigste Änderung: Die Kunden müssen der Bank genau bekannt sein.

Richtlinien gegen Imageproblem

Mit diesem “Know-your-customer”-Prinzip wollen Privatbanken – ein Drittel des Marktes entfällt auf Schweizer Banken – verhindern, dass Schmiergeldfonds geschaffen werden und Korruptionsgelder in den Geldfluss der Banken gelangen. Im Visier stehen reiche Privatkunden. Denn wurden Diktatoren, Politiker und andere “Geschäftsleute” bis vor einiger Zeit am Paradeplatz hofiert, sind sie heute ein Imageproblem.

Nicht von ungefähr arbeiteten also auch eine namhaft Nichtregierungs Organisation und der Basler Strafrechtler Mark Pieth an den Wolfsberger-Richtlinien mit. Die deutesche “Transparency International” ist eine Anti-Korruptions-Organisation und Pieth Vorsitzender der OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung.

Selbstkontrolle

Die Anti-Geldwäscherei-Richtlinien sollen global angewendet werden und gelten auch für die Filialen auf Offshore-Finanzplätzen wie den Cayman Islands. Die Banken wollen auch ihre Angestellten weiter sensibilisieren und ausbilden. Strafen bei Verstössen gegen die Richtlinien sind keine vorgesehen. Pieth relativiert diesen Schönheitsfehler: “Die Banken haften mit ihrem Image.”

Die Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP) wertete das Engagement der Banken positiv. Die AFP betonte allerdings, die Regeln ersetzten keine gesetzlichen Regulierungen.

swissinfo und Agenturen

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