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Geldwäscherei – alles im Griff?

Im vergangenen Jahr gingen 370 Meldungen über Geldwäscherei-Verdachte bei der Meldestelle für Geldwäscherei ein. Keystone

Die Schweiz steht im Schussfeld internationaler Kritik: Namentlich das Bankgeheimnis öffne Geldwäschern Tür und Tor. Judith Voney, Chefin der Geldwasch-Meldestelle im Bundesamt für Polizei (BAP), weist diesen Vorwurf klar zurück.

Geld, das durch eine ungesetzliche Tat verdient wurde, ist für den Verbrecher nur dann weiter verwendbar, wenn deren Herkunft nicht mehr eruiert werden kann, also “gewaschen” worden ist. Die Geldwäscherei ist in der Schweiz jedoch klar verboten: Laut Strafgesetzbuch wird belangt, “wer berufsmässig fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt, anlegen oder übertragen hilft und es unterlässt, mit der … gebotenen Sorgfalt die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.”

Meldepflicht

Seit 1998, als das Geldwäschereigesetz in der Schweiz verschärft wurde, müssen alle Finanzintermediäre wie Banker, Treuhänder oder Geldwechsler die Geldwäscherei-Meldestelle (MROS) benachrichtigen, wenn sie einen “begründeten Verdacht” haben, dass das Geld eines Kunden einen verbrecherischen Hintergrund hat. Die Aufgabe der Meldestelle ist es, diese Meldungen zu sichten und allenfalls an die Strafverfolgungs-Behörden weiterzuleiten.

Die Bemühungen, welche die Schweiz getroffen hat, die Geldwäscherei niederzuhalten, stossen im Ausland allerdings auf wenig Anerkennung. So wirft etwa eine französische Parlamentariergruppe der Schweiz vor, sie betreibe lediglich einen “heuchlerischen Schaukampf”.

Judith Voney – die neue Leiterin der Meldestelle

Judith Voney, die neue Leiterin der Meldestelle, weist diesen Anwurf in einem Interview mit der Berner Zeitung vom Samstag (09.06.) als falsch zurück: So habe die Meldestelle in Frankreich zwar über 2’000 Meldungen erhalten, jedoch lediglich sieben Prozent an die dortigen Strafverfolgungs-Behörden weitergeleitet. “Wenn … wir wesentlich weniger Meldungen haben, aber viel mehr weiterleiten, stehen wir nicht schlecht da.”

Die 35-jährige Rechtsanwältin Voney ist seit vier Monaten Chefin der Meldestelle für Geldwäscherei. Voney ist die Nachfolgerin von Daniel Thelesklaf, der die Stelle mitsamt seiner ganzen Crew verlassen hatte – aus Frust wegen Geldknappheit und mangelnder Kompetenzen. Voney hingegen ist von der Effektivität ihrer Stelle überzeugt: “Wir haben in der Schweiz ein gutes Instrument, um effizient die Geldwäscherei zu bekämpfen.”

Auch das viel getadelte Bankgeheimnis – also die gesetzlich garantierte Diskretion bei Bankgeschäften – stellt laut Voney im Kampf gegen Geldwäscherei keinen Stolperstein dar: “… das Bankgeheimnis kann man mit einem richterlichen Beschluss lüften. Wenn die Justiz Informationen braucht, kommt sie an diese heran.”

Problem: internationale Zusammenarbeit

Das Schwierigste für die Schweiz seien Ermittlungen im Ausland. Da Geldwäscherei ein globales Problem sei, sei es zentral, dass die internationale Zusammenarbeit verstärkt werde. Die Schweiz engagiere sich dabei sehr. “Aber es gibt durchaus Länder, mit denen die Zusammenarbeit schwieriger ist”, sagte Voney.

Felix Münger und Agenturen

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