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Geldwäscherei-Prävention hat Ziele verfehlt

Der Sumpf aus Drogenhandel und organisierter Kriminaliät ist nicht trockengelegt. (Imagepoint) Imagpoint

Die Wirkung der Massnahmen gegen Geldwäsche in der Schweiz sind trotz grossem Aufwand ziemlich bescheiden. Zu diesem Fazit kommt das Swiss Banking Institute (SBI) in einer Studie.

Ihr ursprüngliches Ziel – die Verhinderung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität – habe die Geldwäschereiprävention nicht erreicht.

Der Kampf gegen das Waschen von so genanntem “dreckigem” Geld aus illegalen Geschäften sei aber trotz zweifelhafter Wirkung unverzichtbar, kommen die Autoren zum Schluss. Denn Abweichungen von internationalen Richtlinien würden nicht akzeptiert und den Finanzplatz Schweiz in Verruf bringen.

Für die Geschäftstätigkeit einer Bank sei die Umsetzung somit zwingende Voraussetzung. Die am Freitag veröffentlichte Umfrage bei Banken in den drei Ländern Schweiz, Singapur und Deutschland wurde im Auftrag der Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken durchgeführt.

Homogene Regelwerke

Zwischen den untersuchten Ländern gebe es nur sehr wenige Unterschiede bei den Bestimmungen zur Geldwäschereiprävention, stellen die Autoren fest.

Die Banken jedes Finanzplatzes beurteilten aber die eigenen Vorschriften als am strengsten und aufwendigsten im Vergleich zu anderen Finanzplätzen.

Wettbewerbsneutral

In der Tat sei die Prävention wettbewerbsneutral. Es könne davon ausgegangen werden, dass die untersuchten Bankplätze Schweiz, Singapur und Deutschland ähnliche Massnahmen ergriffen hätten. Der Spielraum einzelner Staaten bei der Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen sei nämlich gering.

Regulierungen auf Finanzplätzen, wo das Private Banking besondere Bedeutung hat wie in der Schweiz und Singapur, legen laut Studie besonderen Wert auf die Abklärung der Identität und des Hintergrundes des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten.

Finanzplätze, deren Institute vor allem im Massengeschäft engagiert sind (z.B. Grossbritannien), bevorzugen dagegen die Transaktions-Überwachung mit Meldepflichten.

swissinfo und Agenturen

Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei (fedpol) ist das Schweizer Zentralorgan gegen die Geldwäscherei.

Sie spielt eine wichtige Rolle zwischen Finanzintermediären (z.B. Banken) und den Strafverfolgungs-Behörden.

Die MROS erhält und analysiert Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der Geldwäscherei.

Das Büro veröffentlicht jährlich eine Statistik über die Entwicklung des Kampfs gegen Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismus-Finanzierung in der Schweiz.

Die MROS ist nicht eine Polizei-Behörde, sondern eine administrative Einheit mit Spezialaufgaben.

Die Geldwäscherei ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 1998 verboten. 2003 hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) strengere Normen eingeführt.

Die meisten Meldungen im Jahr 2005 betrafen den Zahlungsverkehr (348; 2004: 391).
293 Meldungen fielen auf den Bankensektor (-13,8%).
20 Verdachtsmeldungen gingen wegen mutmasslicher Terrorismusfinanzierung ein (2004: 11).

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