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Schweiz schneidet bei Länderexamen gut ab

Geldwäscherei bleibt ein Problem in der Schweiz. Keystone

Die neuen Geldwäschereibestimmungen scheinen zu fruchten. In der vierten GAFI-Länderprüfung zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erhält die Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis. Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial – etwa bei der internationalen Kooperation.

Im Vergleich mit bereits untersuchten Ländern liegt das Resultat der Schweiz betreffend Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung über dem Durchschnitt. Nur Italien und Spanien haben bisher besser abgeschnitten.

Das geht aus der am Mittwoch publizierten Mitteilung der Expertengruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Groupe d’action financière, GAFI/ FATF) hervor. Konkret prüfte das internationale Expertenteam, ob die Schweizer Rechtsvorschriften im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit den 40 Empfehlungen der GAFI technisch konform und ob die Massnahmen wirksam sind.

Vage Vorschriften

Die Schweiz erzielte bei 31 der insgesamt 40 Empfehlungen der GAFI gute Noten. Wesentliche Lücken im Dispositiv wurden dabei keine festgestellt. Allerdings wies das Schweizer Rechtssystem bei neun Empfehlungen Diskrepanzen auf.

FATF (GAFI)

Die Financial Action Task Force (FATF) oder Groupe d’action financière (GAFI) ist eine intergouvernementale Organisation, die 1989 von den Ministern der G7-Staaten gegründet wurde. Aktuell zählt sie 37 Mitglieder.

Ziel der FATF ist, internationale Standards zu setzen und die effektive Umsetzung legaler, regulatorischer und operationeller Massnahmen im Kampf gegen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und andere Bedrohungen der Integrität des internationalen Finanzsystems.

Die FATF ist also ein “Politikgestalter”, der den nötigen politischen Willen schafft, um nationale Gesetzgebungen und regulatorische Reformen in diesen Bereichen voranzubringen. 

Zum Beispiel im Bereich der Präventivmassnahmen, wo in der Schweiz für gelegentliche Transaktionen der Schwellenwert bei 25’000 Franken liegt und damit über dem vorgesehenen Schwellenwert von 15’000 Euro/US-Dollar.

In diesem Zusammenhang sind der GAFI die Vorschriften zur Überprüfung von Identität und Status der wirtschaftlich Berechtigten zu unklar. Auch dass Berufe und Unternehmen ausserhalb des Finanzbereichs nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und damit nicht beaufsichtigt werden, beanstandeten die Experten.

Wirksamkeit grösstenteils gut

Bei der Wirksamkeit der Massnahmen erhielt die Schweiz in 7 von 11 Themenbereichen die Bewertung “bedeutende Wirksamkeit”. Als Stärke wurde besonders die Qualität der Rechtshilfe unterstrichen. Vor allem im Bereich der Beschlagnahme und Rückgabe von Vermögenswerten an Länder, denen durch Korruptionshandlungen Schäden entstanden sind, agiert die Schweiz gemäss der Expertengruppe effektiv.

Die Arbeit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wurde ebenfalls als gut bewertet. Im Zentrum standen hier die Analyse und die Verwendung von Finanzinformationen in Strafuntersuchungen. Die positive Bewertung gilt auch für die Arbeit der Strafbehörden, namentlich der Bundesanwaltschaft, bei der Verfolgung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Begrenzte internationale Kooperation

Einen erheblichen Mangel sieht die GAFI in der begrenzten internationalen Kooperation der MROS, weil diese nur bei Vorliegen einer Verdachtsmeldung in der Schweiz Informationen bei Finanzintermediären beschaffen kann.

Laut den Experten würden zudem die Finanzintermediäre im Verhältnis zur Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz insgesamt zu wenige Verdachtsmeldungen auslösen. Auch die Unterscheidung zwischen Meldepflicht und Melderecht bei den Finanzintermediären sei problematisch, da die Schweizer Besonderheit für Verwirrung sorgt.

Folgeevaluation in fünf Jahren

Insgesamt empfiehlt die GAFI der Schweiz rund 50 Massnahmen um die Mängel zu beheben, von denen die Gruppe acht als dringlich einstuft. Sie geht davon aus, dass die Länder den Grossteil der Mängel am Ende des dritten Jahres behoben haben. Nach fünf Jahren werden die grössten operativen Mängel nochmals durch die GAFI evaluiert.

Die involvierten Behörden, namentlich die Finanzmarktaufsicht (Finma), das Bundesamt für Justiz (BJ), die Bundesanwaltschaft, das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Bundespolizei Fedpol, zeigten sich zufrieden mit dem Bericht.

Rasche Meldung

Bereits im April dieses Jahres hatte Finma-Chef Mark Branson erklärt, die Schweiz habe mit einer Reihe von Geldwäschereifällen zu tun, bei denen es um “unverhohlene und massive Korruption” gehe.

Zwar sei die Geldwäscherei ein globales Problem, doch gerade die Schweiz sei besonders anfällig dafür. Als grösstes Finanzzentrum der Welt, das aus der Vermögensverwaltung für reiche Kundinnen und Kunden ein Geschäftsmodell gemacht habe, sei die Schweiz in Sachen Geldwäscherei “logischerweise einem grösseren Risiko ausgesetzt”, sagte er.

2015 waren 29 Finanzinstitute wegen Verdachts auf die Verletzung von Geldwäschevorschriften untersucht worden, doch nicht bei allen hatten die Regulatoren Massnahmen ergriffen.

Ein Bereich, in dem sich Banken verbessern könnten, sei, eine rasche Meldung zu machen, sobald man verdächtige Aktivitäten festgestellt habe, so Branson.

“Die Banken müssen eher bereit sein, Meldung zu machen, sobald sie über konkrete Verdachtsmomente verfügen, und nicht warten, bis die Medien den Skandal aufgegriffen haben”, sagte Branson im April.

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