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Genfer Justiz: Genügend Beweise um Borodin zu verurteilen

Pavel Borodin (2. v. l.) vor dem amerikanischen Richter (l.) der sich gegen seine Freilassung auf Kaution entschied. Keystone

Die Genfer Justiz gibt sich gewiss, dass genügend Beweise vorhanden sind, um den Ex-Kreml-Verwalter Pawel Borodin zu verurteilen. Dies auch ohne russische Amtshilfe. Russland hatte die Verhaftung scharf verurteilt und Freilassung Borodins gefordert.

“In der Angelegenheit Pawel Borodin können wir ausreichend belegen, dass er riesige Provisionen … erhielt”, wurde der Genfer Staatsanwalt Bernard Bertossa am Samstag (20.01.) in einer russischen Zeitung zitiert.

Borodin war auf Grund eines internationalen Haftbefehls bei der Einreise in die USA verhaftet worden. Bei der Renovierung des Kremls soll Borodin noch unter der Präsidentschaft Boris Jelzins millionenschwere Bestechungsgelder von den Tessiner Firmen Mabetex und Mercata empfangen haben.

Freilassung gefordert

Russland fordert nun die Freilassung Borodins. Moskau stellt sich auf den Standpunkt, er geniesse diplomatische Immunität. Die Schweiz will jedoch an der Auslieferung festhalten. Derweil entschied ein amerikanischer Richter, Borodin vorläufig nicht gegen Kaution auf freien Fuss zu setzen.

Wegen Geldwäscherei anklagen

Sollten die USA Borodin an die Schweiz ausliefern, könne der Russe nach Schweizer Recht wegen Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden, sagte Bertossa im Interview mit der russischen Zeitung. Der Genfer Staatsanwalt äusserte weiter sein Unverständnis über die Entscheidung der russischen Justiz, das Verfahren gegen Borodin im vergangenen Dezember einzustellen, weil kein Tatbestand festgestellt werden konnte.

Kritik an russischer Justiz

Damit beendete die russische Justiz die Zusammenarbeit mit der Schweizer Staatsanwaltschaft, die ein Rechtshilfe-Begehren gestellt hatte. Die Schweizer Justiz verlangte umgehend alle Akten zurück und sparte nicht mit Kritik. Diese bekräftigte Bertossa auch wieder im Interview mit der russischen Zeitung: “Wenn die russische Staatsmacht entscheidet, nichts zu tun, bedeutet das keineswegs, dass keine Straftat verübt wurde.”

swissinfo und Agenturen

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