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Appenzeller “Nacktwanderer” freigesprochen

Beim Wandern in der Ausserrhoder Natur, bloss mit Rucksack und Wanderschuhen bekleidet, sei der Tatbestand des "unanständigen Benehmens" nicht erfüllt. Das beschied das Appenzeller Ausserrhoder Kantonsgericht am Freitag.

Die Kosten des Verfahrens gegen den 47-jährigen Nacktwanderer trägt der Staat. Der Mann war im vergangenen Oktober “födleblutt” auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. Darauf zeigte ihn eine Frau an.

Die Busse von 100 Franken focht der Nacktwanderer an, so dass das Gericht die Sache beurteilen musste. “Ohne Kleider ist Wandern einfach bequemer”, begründete der Angeklagte sein Verhalten vor der Richterin.

Verteidigen liess sich der Herisauer durch Puistola Grottenpösch, den bekanntesten Schweizer Nacktwanderer. Dieser plädierte auf Freispruch vom Vorwurf des “unanständigen Benehmens” gemäss kantonalem Strafrecht. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.

Nackte Wanderer hatten 2009 auch im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden für Aufsehen gesorgt. Der Kanton erliess daraufhin ein neues Strafgesetz, das Geldbussen in Höhe von 200 Franken vorsieht.

Eine Gruppe von Bergsportlern hatte die Region zum idealen Nacktwanderer-Paradies auserkoren.

swissinfo.ch uind Agenturen

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