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Gebühren auch für Musikhandys

Auch für Mobiltelefone mit MP3-Funktionen werden künftig Urheberrechtsgebühren fällig. Dies hat die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten beschlossen. Die Gebühren sind geringer als jene für MP3-Player.

Der Tarif beträgt 30 Rappen pro Gigabyte. Für ein iPhone mit 16 Gigabyte beträgt die Gebühr demnach einmalig 4.80 Franken beim Kauf. Die Verwertungsgesellschaften hatten eine Vergütung von 80 Rappen pro Gigabyte verlangt – gleichviel wie momentan bei reinen MP3- Playern.

Das Schiedsgericht befasste sich mit der Angelegenheit auf Antrag der Verwertungsgesellschaften, wie es am Montag mitteilte. Verhandlungen mit den massgebenden Nutzerverbänden und den Konsumentenschutzorganisationen hatten zuvor zu keiner Einigung geführt.

Deshalb musste die Schiedskommission den Tarif prüfen und eine Gebühr festlegen. Der genehmigte Tarif gilt frühestens ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2011. Der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Als unnötig bezeichnet Swico, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik, die neuen Abgaben. Einerseits würden Komponisten und Musiker bereits über die Suisa-Gebühren ausreichend entschädigt, andererseits belasteten die neuen Urheberrechtsabgaben die Konsumenten.

Die Urheberrechtsgesellschaft Suisa schreibt in einer Mitteilung, dass “durch die Verzögerungstaktik der Verhandlungspartner die Kulturschaffenden erneut um Entschädigungen in Millionenhöhe geprellt” worden seien. Den Gegnern gehe es nicht um den Endverkaufspreis, sondern um eine Margenoptimierung der Hardware- Industrie auf Kosten der Kunstschaffenden.

swissinfo.ch und Agenturen

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