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Hanfbauer Rappaz bleibt hinter Gittern

Seit über 100 Tagen befindet sich der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz im Hungerstreik. Das bleibt vorerst so, weil das Bundesgericht eine vorsorgliche Massnahme abgelehnt hat.

Zur Beschwerde selbst haben die Richter in Lausanne noch keine Entscheidung getroffen. Sie seien der Auffassung, dass über den Haftunterbruch nicht via vorsorgliche Massnahme entschieden werden könne, sagt Rappaz Anwalt Aba Neeman.

Das Bundesgericht werde, so Neeman, so bald wie möglich materiell entscheiden. Sollte ein Bundesrichter mit dem Entscheid nicht einverstanden sein, würde am 26. August eine öffentliche Verhandlung stattfinden.

Am 12. Juli wurde Rappaz wegen seines Hungerstreiks, den der Walliser bis zu seinem Tod fortsetzen will, ins Berner Inselspital verlegt. Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hatte ihm zuvor einen zweiten Haftunterbruch verweigert, und das Walliser Kantonsgericht hatte Rappaz’ Rekurs abgewiesen. Daraufhin wandte sich sein Anwalt ans Bundesgericht.

Hanfbauer Rappaz hatte auf seinem Hof Hanf angebaut und vertrieben. Mit seinem Hungerstreik protestiert er gegen die gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen schweren Betäubungsmitteldelikten und ungetreuer Geschäftsführung.

swissinfo.ch und Agenturen

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