Sportjurist Stephan Netzle erklärt die Freisprüche für die Fussballer
Mitte November hat das Bundestrafgericht in Bellinzona drei Fussballer und einen weiteren Angeklagten vom Vorwurf des Sportbetrugs freigesprochen. Sportjuristen Stephan Netzle erklärt im folgenden Beitrag des Tagesschau des Schweizer Fernsehens das Verdikt.
Das pikante am Urteil: Den Richtern lagen genügend Beweise vor, dass sich die Angeschuldigten von einer Wettmafia aus Deutschland hatten kaufen lassen. Grosses Aber: Das Schweizer Strafrecht kennt keinen Straftatbestand “Sportbetrug”.
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