«Verletzung der grundlegenden Menschenrechte»
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bekräftigt anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe den Willen der Schweiz, sich weiterhin für die Abschaffung der Todesstrafe auf der ganzen Welt einsetzen.
«Die Todesstrafe stellt eine fundamentale Verletzung der Menschenrechte dar», sagt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in einer Erklärung. Diese Praxis bringe weder «Wiedergutmachung, noch wirkt sie abschreckend und schützt deshalb die Gesellschaft nicht.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kritisiert auch die Unwiderruflichkeit der vollstreckten Todesstrafe. Dies verursache oft Probleme, da sie zu oft an Unschuldigen angewendet werde oder auf einer diskriminierenden Grundlage.
Um ihre Bemühungen für eine Welt ohne Todesstrafe zu verstärken, unterstützt die Schweiz laut Bundesrätin Calmy-Rey auch finanziell den vierten Weltkongress gegen die Todesstrafe, der im kommenden Februar in Genf staatfinden wird.
In diesem Zusammenhang begrüsst Bern auch die jüngste Schaffung der internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, in der sich die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss engagiert.
Weltweit halten 58 Länder trotz aller Proteste an der Todesstrafe fest. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Angaben von Amnesty International weit mehr als 714 Menschen in 18 Ländern hingerichtet. China ist in diesen Zahlen nicht enthalten, da das Land keine amtliche Statistik zur Todesstrafe führt.
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