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Gleiche Liebe – gleiche Rechte

Homosexuelles Paar tauscht die Ringe. Keystone

In der Schweiz sind diverse Vorstösse im Bund und den Kantonen hängig, homosexuelle Paare den hetero-sexuellen gleichzustellen. Zürich hat entschieden.

Der in der Schweiz ausgearbeitete Entwurf für ein Bundesgesetz für die registrierte Partnerschaft von schwulen Paaren ist noch bis Ende Februar 2002 in der Vernehmlassung.

Er sieht vor, dass gleich-geschlechtliche Paare im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge und im Steuerrecht den Ehepaaren gleichgestellt werden.

Auch die Aufenthalts-Bewilligung für ausländische Partner (bei Lesben Partnerinnen) entspricht grundsätzlich den Bestimmungen über den Nachzug von ausländischen Ehegattinnen und Ehegatten.

Hingegen werden die Adoption eines Kindes wie auch der Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung ausgeschlossen.

Zürich ist schneller

Das Zürcher Kantonsparlament hat am 21. Januar eine gesetzliche Grundlage abgesegnet. Gleich-geschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft künftig registrieren lassen. Die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte nahmen das entsprechende Gesetz mit 93 zu 43 Stimmen an.

Homosexuelle Paare werden Ehepaaren im kantonalen Steuer- und Sozialwesen, im Straf- und Prozessrecht sowie im Patientenrecht gleichgestellt.

Zu den Pflichten der registrierten Paare gehört die gegenseitige Unterstützungs-Pflicht.

Bern ist bedächtiger

Noch in der “Sollversion” ist das Gesetz im Kanton Bern. Auch da behandelte das Kantonsparlament, der Grosse Rat, am Montag ein Gesetz für die gleich-geschlechtlichen Paare.

Homosexuelle Paare sollen im Kanton Bern ihre Partnerschaft künftig beim Zivilstandesamt registrieren lassen können. Der Rat beschloss mit 98 gegen 65 Stimmen (und 15 Enthaltungen) die parlamentarische Initiative vorläufig zu unterstützen.

Ein Gesetztes-Vorschlag sieht vor, dass für Eheschliessungen das im Kanton geltende Recht für Eheschliessungen von hetero-sexuellen Paare auf registrierte homosexuelle Partnerschaften angewandt wird.

Damit ist in Bern noch nichts beschlossen. Der Vorschlag geht nun wieder zurück an die Rats-Kommission. Zu gegebener Zeit werde dann definitiv über das Gesetz entschieden, hiess es.

Urs Maurer

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