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Gleichstellung in rechtlichen Fragen für homosexuelle Paare

Auf den 1. Juli hat der Zürcher Regierungsrat die Verordnung über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare in Kraft gesetzt.

Das entsprechende Gesetz war am 22. September 2002 mit fast 63 Prozent Ja-Stimmen an der Urne gutgeheissen worden.

Die Zürcher Regelung stellt gleichgeschlechtliche Paare in verschiedenen rechtlichen Fragen Ehepaaren gleich. Sie geht weiter als die Genfer Regelung, welche in erster Linie symbolischen Charakter und praktisch keine rechtlichen Auswirkungen hat.

Signalwirkung nach Bundesbern

Die Rechte und Pflichten der Registrierung in Zürich beschränken sich auf die kantonale Ebene. Die Bewegung der Schwulen und Lesben erhofft sich vor allem Signalwirkung auf die eidgenössische Gesetzgebung. Auf Bundesebene ist ein Projekt für die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare in Arbeit.

Am 1. Juli liessen sich in Zürich sechs Paare registrieren, laut dem Zivilstandsbeamten Roland Peterhans alles Männer. 15 weitere Paare haben bereits einen Termin im Stadthaus – darunter auch die ersten Frauen-Paare. Im ganzen Kanton waren für den 1. Juli rund 75 Paare angemeldet.

400 Paare wollen sich registrieren lassen

Sechs Monate vor der Registrierung muss jedes Paar die gemeinsame Haushaltführung und die gegenseitige Verpflichtung zu Hilfe und Unterstützung notariell festhalten. Dies haben im Kanton Zürich bisher gegen 400 Paare getan.

Sollte eine registrierte Beziehung scheitern, so ist auch eine offizielle Trennung möglich. Mit einer gemeinsamen Erklärung auf dem Zivilstandsamt wird der Register-Eintrag gelöscht. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt das Löschen auf einseitigen Wunsch oder von Amtes wegen.

swissinfo und Agenturen

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