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Goldener Weihnachts-Batzen für Ex-BAZL-Chef Auer

André Auer: Dem beruflichen Absturz an der BAZL-Spitze folgt jetzt der finanzielle Höhenflug in Form eines Jahresgehalts. Keystone

Der als BAZL-Chef entlassene André Auer soll nun doch eine Abgangsentschädigung in der Höhe eines Jahresgehalts erhalten.

Das UVEK als Auers ex-Arbeitgeber hatte die Kündigung des Chefbeamten nicht vergolden wollen und überlegt sich, den Entscheid der Rekurskommission anzufechten.

Die Eidgenössische Personal-Rekurskommission hält die Auszahlung eines Jahreslohns für “angemessen”. Der Bundesrat hatte den Arbeitsvertrag mit dem suspendierten Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Ende April gekündigt.

Die vorgängige Suche nach einer anderen Stelle beim Bund war erfolglos verlaufen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dessen Chef, Verkehrsminister Moritz Leuenberger, beantragten, Auer keine Abgangsentschädigung zu bezahlen.

“Mangelnde Eignung”

Auer focht diese Kündigung ohne Abgangsentschädigung vor der Personal-Rekurskommission (PKR) in Lausanne an. Die PKR kam im Urteil vom vergangenen Mittwoch zum Schluss, dass die Entlassung Auers wegen “mangelnder Eignung” zu Recht erfolgt war, wie das UVEK am Freitag mitteilte.

Das sei jedoch nicht Auers Schuld. “In Würdigung aller Umstände” sei deshalb für den ehemaligen BAZL-Chef eine Abgangsentschädigung in der Höhe eines Jahreslohns von rund 250’000 Franken gerechtfertigt.

Nur teilweise zufrieden

Im UVEK ist man jedoch anderer Meinung. Auer habe Fehler gemacht, sagte der stellvertretende Generalsekretär des Departements, André Schrade, auf Anfrage. Ausserdem habe Auer bereits wieder einen gut bezahlten Job.

André Auer übernahm im November nach 28 Jahren im Bundessold die Führung der European Joint Aviation Authorities (JAA) in Hoofddorp (NL). Die JAA ist eine assoziierte Organisation der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC), der auch die Schweiz angehört.

Weiterzug des Entscheids noch offen

Das UVEK prüft, ob es den Entscheid der Kommission vor Bundesgericht anfechten will. Dafür hat es höchstens 30 Tage Zeit. Es will dabei Rücksprache mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte nehmen.

André Auer nahm den Entscheid der PRK mit Freude zur Kenntnis, vor allem die Feststellung, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses als unverschuldet zu gelten hat. “Das stand für mich im Zentrum”, sagte Auer auf Anfrage.

Dem ehemaligen BAZL-Chef hätte eine Abgangsentschädigung von bis zu zwei Jahreslöhnen zugestanden. Ob Auer deswegen den Entscheid weiterzieht, will er zuerst mit seinem Anwalt besprechen. Auer erhielt den Entscheid der PKR am Freitag per Post.

Suspendiert

André Auer war Ende August 2003 von seinem BAZL-Chefposten enthoben worden, vorab wegen der Polemik um das Anflugverfahren auf den Tessiner Flughafen Lugano-Agno. Bis zur Vertragsauflösung im vergangenen Oktober bezog er seinen Lohn von rund 20’000 Franken pro Monat.

Die Regelung der Abgangsentschädigungen für Bundespersonal hatte am Mittwoch den Bundesrat beschäftigt. Ab Januar gibt es für Amtsdirektoren, denen gekündigt wird, statt höchstens drei Jahreslöhnen nur noch höchstens einen.

swissinfo und Agenturen

André Auer wurde Ende August 2003 als Chef des BAZL suspendiert. Vorausgegangen war eine Polemik über neue Anflugregeln auf den Flughafen Agno bei Lugano.
Auer focht diese Kündigung ohne Abgangsentschädigung vor der Personalrekurskommission (PKR) in Lausanne an.
Die PRK sprach ihm nun ein nachträgliches Jahressalär in der Höhe von 250’000 Franken zu.
Das Verkehrsministerium erwägt, den Entscheid anzufechten.

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