Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

GPS-Radarwarngeräte sind auch illegal

Das Bundesgericht fährt einen harten Kurs gegenüber Radarwarngeräten: Auch Benutzer des Geräts "Amigo" machen sich strafbar. Dieses kann Radarwellen nicht erkennen, informiert aber mittels GPS und gespeicherter Daten über bekannte Radarstandorte.

Die Lausanner Richter haben die Beschwerde eines Automobilisten abgewiesen, der in seinem Auto das Gerät “Amigo” mitführte und dafür von der Aargauer Justiz mit 300 Franken Busse und der Einziehung und Vernichtung des Apparates bestraft wurde.

Der Mann hatte einen Freispruch verlangt. Er argumentierte, das “Amigo” sei gar kein Radarwarngerät im Sinne des Gesetzes, da es ihm nicht möglich sei, neue oder mobile Radaranlagen zu entdecken.

Dem hält das Bundesgericht entgegen, dass der Gesetzgeber Geräte jeglicher Art verbieten wolle, mit denen Polizeikontrollen verhindert werden können. Es könne nicht auf die Funktionsweise ankommen.

Auch der Einwand des Beschwerdeführers, dass dann auch Strassenkarten mit eingezeichneten Radarstandorten oder Radiosendungen mit Radarwarnungen verboten werden müssten, stimmte die höchsten Richtern des Landes nciht milder.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft