GPS-Radarwarngeräte sind auch illegal
Das Bundesgericht fährt einen harten Kurs gegenüber Radarwarngeräten: Auch Benutzer des Geräts "Amigo" machen sich strafbar. Dieses kann Radarwellen nicht erkennen, informiert aber mittels GPS und gespeicherter Daten über bekannte Radarstandorte.
Die Lausanner Richter haben die Beschwerde eines Automobilisten abgewiesen, der in seinem Auto das Gerät “Amigo” mitführte und dafür von der Aargauer Justiz mit 300 Franken Busse und der Einziehung und Vernichtung des Apparates bestraft wurde.
Der Mann hatte einen Freispruch verlangt. Er argumentierte, das “Amigo” sei gar kein Radarwarngerät im Sinne des Gesetzes, da es ihm nicht möglich sei, neue oder mobile Radaranlagen zu entdecken.
Dem hält das Bundesgericht entgegen, dass der Gesetzgeber Geräte jeglicher Art verbieten wolle, mit denen Polizeikontrollen verhindert werden können. Es könne nicht auf die Funktionsweise ankommen.
Auch der Einwand des Beschwerdeführers, dass dann auch Strassenkarten mit eingezeichneten Radarstandorten oder Radiosendungen mit Radarwarnungen verboten werden müssten, stimmte die höchsten Richtern des Landes nciht milder.
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