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Grünes Licht für Rechtshilfe an Taiwan

Die Chengteh, die letzte von sechs Fregatten, die Taiwan zu überhöhten Preisen kaufte. Keystone

Taiwan erhält in der Fregattenaffäre definitiv Rechtshilfe von der Schweiz. Der Bundesrat hat die Beschwerde eines Hauptverdächtigen abgelehnt.

Nachdem Taiwan zugesichert hatte, keine Todesstrafe zu verhängen, hatte das Bundesgericht in Lausanne Anfang Oktober einer Rechtshilfe zugestimmt.

Die Schweiz habe alles Interesse an einem sauberen Finanzplatz, begründete der Bundesrat seinen Entscheid, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mitteilte.

Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass die Rechthilfeleistungen an Taiwan keine wesentlichen Interessen der Schweiz tangierten und habe damit das Hauptargument des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Vielmehr liege es im ureigensten Sinne der Schweiz, dass ihr Finanzplatz nicht zu kriminellen Zwecken missbraucht werde, so das EFD weiter. In Verdachtsfällen von schwer wiegender internationaler Korruption dürfe das Land nicht abseits stehen.

China-Politik nicht in Frage gestellt

Im Speziellen stellte der Bundesrat fest, dass die Schweiz Taiwan nicht automatisch als Staat anerkenne, wenn sie der Insel Rechtshilfe leiste.

Nach inländischem Recht könne die Schweiz auch nicht-staatlichen Organisationen Dokumente übermitteln, weshalb ihre traditionelle Ein-China-Politik durch den Entscheid nicht in Frage gestellt werde. Als Vertreterin des chinesischen Staates werde weiterhin einzig die Volksrepublik China anerkannt.

Schmiergelder in Millionenhöhe

Die so genannte Fregattenaffäre geht ins Jahr 1989 zurück, als Taiwan beim französischen Rüstungskonzern Thomson für gut 2,5 Mrd. US-Dollar sechs Fregatten bestellte. Der Preis soll massiv überhöht gewesen sein, um Schmiergelder ausrichten zu können.

Auf Bankkonten in der Schweiz wurden in diesem Zusammenhang rund 500 Mio. Dollar eingefroren. Die taiwanesischen Behörden stellten in der Folge in den Jahren 2001 und 2002 Rechtshilfegesuche an die Schweiz, deren Vollzug die Familie des beschuldigten Waffenhändlers Andrew Wang aber bis vor Bundesgericht bekämpfte.

Nachdem Taiwan zugesichert hatte, dass den in die Affäre verwickelten Personen keine Todesstrafe drohe, hiess das Bundesgericht in Lausanne vor gut einem Monat die Gewährung der Rechtshilfe abschliessend gut.

Interessen der Schweiz gefährdet

Der Verdächtige war inzwischen aber auch an die politischen Behörden gelangt und hatte vom Justiz- und Polizeidepartement verlangt, es solle feststellen, dass die Gewährung der Rechtshilfe wesentliche Interessen der Schweiz beeinträchtige. Das Department lehnte ab und ist darin jetzt auch vom Gesamtbundesrat bestätigt worden.

Wie EFD-Chefjuristin Barbara Schaerer sagte, schliesst der Entscheid des Bundesrates den ordentlichen Rechtsweg ab, das heisst, die Rechtshilfe kann nun vollzogen werden. Den Beschwerdeführern stünden allenfalls noch ausserordentliche Rechtsmittel wie beispielsweise Wiedererwägungsgesuche zur Verfügung.

swissinfo und Agenturen

1991 lieferte der französische Rüstungskonzern Thomson der taiwanesischen Marine sechs Kriegsschiffe.

Der Kaufpreis von 2,5 Mrd. Dollar (3,25 Mrd. Franken), soll massiv überhöht gewesen sein, um Schmiergelder an taiwanesische Entscheidungsträger ausrichten zu können.

Der Vermittler dieses Geschäfts war Andrew Wang von Thomson, einer der Hauptverdächtigen.

Im Rahmen der Rechtshilfe sind in der Schweiz auf Bankkonten der Familie Wang 500 Mio. Dollar (650 Mio. Franken) eingefroren.

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