Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Gute Noten für Wettbewerbskommission

Die Schweizer Wettbewerbsbehörden schneiden im internationalen Vergleich gut ab. Ein Gutachten der Unversität Köln bescheinige der Weko eine gute ökonomische Sachkompetenz, teilte das EVD am Donnerstag (24.08.) mit.

Die Wettbewerbskommission (Weko) soll künftig auch direkt Sanktionen verhängen können

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes zieht das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eine positive Bilanz. Eine breit angelegte Untersuchung von Professor Christian von Weizäcker an der Universität Köln bescheinige den Schweizer Wettbewerbsbehörden gute Arbeit. Diese könne sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen.

So habe die Weko in einem Qualitätsvergleich der internationalen Zeitschrift “Global Competition Revue” vier Sterne erhalten. Die Bestnote von fünf Sternen bekam einzig das Bundeskartellamt in Bonn.

Ein weiteres Gutachten des St.Galler Professors Yvo Hangartner ging der Frage nach, warum seit Inkrafttreten des Kartellgesetzes ein erheblicher Teil der Weko-Verfügungen bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen angefochten und zahlreiche Beschwerden gutgeheissen wurden. Dabei führt Hangartner Unklarheiten im Verhältnis der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Kartellgesetzes und der Bestimmungen über die Zuständigkeiten an.

In einzelnen Fällen wurden zudem Verfahrensmängel beim rechtlichen Gehör und der Akteneinsicht festgestellt; diese seien inzwischen behoben. Als dritten Grund nennt Hangartner die relativ strengen Anforderungen der Rekurskommission an die Verfahrensvorschriften. Diese Transparenz werde aber zu Recht gefordert, um korrekte Verfahren und nachvollziehbare Verfügungen sicherzustellen.

Arbeitsgruppe unterbreitet demnächst Revisionsentwurf

Die mit der Teilrevision des Kartellgesetzes betraute interdepartementale Arbeitsgruppe wird Bundesrat Pascal Couchepin demnächst einen Entwurf mit Änderungen im Kartellrecht unterbreiten, wie das EVD weiter mitteilt. Als Hauptpunkte sind künftig direkte Sanktionen der Weko vorgesehen. Diese sollen bei harten Kartellen verhängt werden können, das heisst bei Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen sowie bei Abreden über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Geschäftspartnern.

Weiter sind direkte Bussen beim Missbrauch der Marktmacht geplant. Im Bereich der besonders bedenklichen Wettbewerbsbeschränkungen werde somit die Präventivwirkung des Gesetzes entscheidend erhöht. Ausverfassungsrechtlichen Gründen wird aber darauf verzichtet, für alle Verstösse gegen das Kartellgesetz generell direkte Sanktionen vorzusehen. Die Gesetzesrevision war vom Nationalrat mit einer Motion verlangt worden.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft