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GVO-Toleranzwert für konventionelles Saatgut

Konventionelles Saatgut darf in der Schweiz künftig mit bis zu 0,5 Prozent gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt sein. Diesen Wert legte die Regierung am Montag (05.06.) in der Saatgut-Verordnung fest.

Mit dem Toleranzwert von 0,5 Prozent solle das unvermeidliche Risiko einer Verunreinigung von konventionellem Saatgut berücksichtigt werden, teilte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit.

75 bis 100 Prozent des Saatgutes für den Mais-, Soja-, Raps- und Zuckerrübenanbau werden importiert. Auch die geänderte Saatgut-Verordnung verlangt vom Saatgut-Importeur, alle Massnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung mit GVO in konventionellen Saatgutposten zu verhindern.

Solche Verunreinigungen könnten trotz vorgeschriebenem Qualitätssicherungssystem auftreten, teilte das EVD mit. Die Sicherheit der Umwelt ist laut EVD auch weiterhin durch Einschränkungen gegeben. So dürfen im Saatgut nur GVO vorhanden sein, deren Umweltverträglichkeit in einem Land mit vergleichbaren Umweltbedingungen und mit vergleichbaren gesetzlichen Anforderungen geprüft worden sind.

Zusätzlich werden nur jene GVO toleriert, die als Lebensmittel oder Futtermittel in der Schweiz bewilligt worden seien.

swissinfo und Agenturen

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