Gewalt in der Ehe und in jeder festen Beziehung zwischen hetero- oder homosexuellen Paaren soll von Amtes wegen verfolgt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch (28.03.) diesen Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates in Konsultation geschickt.
Heute werden die meisten Straftaten in der häuslichen Gemeinschaft nur auf Antrag verfolgt. Das heisst, dass das potentielle Opfer selber Anzeige erstatten muss. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohungen sind Antragsdelikte, wenn der Täter mit dem Opfer verheiratet ist oder mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt.
Den eigenen Mann anzuzeigen, ist nicht einfach
Die Nationalratskommission will diese Delikte zu Offizial-Delikten erheben, weil es den Opfern aus Angst vor Gewalt und Drohungen schwer fällt, selbst einen Strafantrag zu stellen. Neu sollen also auch Drittpersonen einen Strafantrag stellen können. Um den negativen Folgen einer Strafuntersuchung entgegenzuwirken, kann ein Strafverfahren bei Einverständnis des Opfers eingestellt werden.
Hinter den Fassaden geht es nicht immer gemütlich zu und her
Die häusliche Gemeinschaft ist keine heile Welt: Der Bundesrat zitiert in seiner Stellungnahme das Ergebnis eines nationalen Forschungs-Programms. Danach erleidet jede fünfte Frau im Laufe ihres Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner.
swissinfo und Agenturen
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