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Hakenkreuz wird strafbar

Rechtsradikale beim Singen der Nationalhymne am 1. August 2001 bei der Bundesfeier auf dem Rütli. Keystone

Die rechtsextreme Szene in der Schweiz wächst langsam, organisiert sich aber politisch. Der Bundesrat will handeln: Neue Verbote sollen helfen.

Der Bundesrat hat das Justizdepartement (EJPD) am Mittwoch beauftragt, die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu prüfen und die vorgeschlagenen Gesetzes-Änderungen in den Gesamtkontext der inneren Sicherheit zu stellen.

Die Szene habe sich auf hohem Niveau stabilisiert, schliesst die Arbeitsgruppe. Die zahlenmässig grösste rechte Bewegung sind weiterhin die Skinheads: Ihr harter Kern umfasst rund 900 Personen. Es sind meist Jugendliche unter 25 Jahren. Neu ist, dass sich die organisierten Gruppen am politischen Rand etablieren wollen.

Sensibilisierung

Die Arbeitsgruppe empfiehlt Gegenmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. So soll das Strafgesetzbuch ergänzt werden, damit die Verwendung von rassen-diskriminierenden Zeichen wir das Hakenkreuz und die Gründung entsprechender Vereinigungen verfolgt werden können. Die Repression soll vorab die Verbreitung von rechtsextremem Propagandamaterial einschränken.

Die Sensibilisierung sowie die Koordination von Kantonen und Gemeinden sollen verstärkt werden. Die Arbeitsgruppe befürwortet den Aufbau eines landesweiten Netzes von Beratungsstellen für Opfer rassistischer Diskriminierung. Ein nationales “Nottelefon” könnte auch für Täter oder Aussteiger eingerichtet werden.

Keine nationalen Ausstiegsmodelle

Beim Ausstieg für Rechtsextreme raten die Experten von nationalen Modellen ab. Sie setzen sich aber für ein Handbuch ein, das an Kantone und Gemeinden abgegeben werden soll.

Jugendliche ohne Arbeit und Bildung, die ungenügend in die Gesellschaft integriert sind, suchen in rechtsextremen Gruppen Halt. Ein Ausstieg ist deshalb nicht einfach, wie das Tötungsdelikt an Marcel von Allmen 2001 im Kanton Bern zeigt.

Internet als Forum

Das Internet als Plattform für rechtsextreme Inhalte soll zivilrechtlich eingedämmt werden. Da hier die Kompetenz mit wenigen Ausnahmen bei den Kantonen liegt, sollen diese vom Bund unterstützt werden. Auch die internationale Koordination soll verstärkt werden.

Weitere Rekrutierungsorte für rechtsextreme Neumitglieder sind Sportanlässe und Konzerte. Die Arbeitsgruppe empfiehlt deshalb die Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine Datenbank “Hooliganismus”.

Die internationale Dimension dieser Anlässe lässt die Schweiz zu einem Knotenpunkt der internationalen Szene werden. Darum soll auch der internationale Datenaustausch rechtlich ermöglicht werden, so die Vorschläge er interdepartementalen Arbeitgruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus.

swissinfo und Agenturen

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